Mautpflicht auch für Lkws und Zugkombinationen ab 7,5 t
Seit dem 1. Oktober gilt die Mautpflicht auch für Lkws und Zugkombinationen ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG). Dabei kommt es auf die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination aus Zugfahrzeug und Anhänger an. Ein 7,49-t-Lkw ist deshalb als Solofahrzeug von der Maut nicht betroffen.
Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL) Baden-Württemberg empfiehlt, Lkws entweder manuell für Fahrten über mautpflichtige Streckenabschnitte einzubuchen oder die betroffenen Lkws mit der notwendigen Technik (On-Board-Unit - OBU) ausstatten zu lassen, damit die Maut nach der Registrierung automatisch erfasst und abgebucht werden kann. Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten der Einbuchung stehen auf der Website von toll-collect.de zur Verfügung. Die Erfassungsgeräte werden nach dem derzeitigen Kenntnisstand kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Einbau in der Werkstatt muss jedoch vom betroffenen Unternehmen bezahlt werden.
cm/VGL Baden-Württemberg