Mautpflicht: Die wichtigsten Änderungen ab Juli und Oktober

Wegen der großen Nachfrage hat der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL) Nordrhein-Westfalen noch einmal über die wichtigsten Mautänderungen ab 1. Juli und 1. Oktober informiert. Neben der Erweiterung des mautpflichtigen Straßennetzes und der Absenkung der Mautpflicht auf Lkw ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, werden die Anzahl der Achsklassen geändert und entsprechend die Mautsätze zum 1. Oktober 2015 neu berechnet. Die Änderungen betreffen folgende Punkte:

  • Absenkung der Mautpflichtgrenze von derzeit 12 t zula?ssigem Gsamtgewicht auf 7,5 t zula?ssiges Gesamtgewicht ab 1. Oktober 2015. Entscheidend fu?r die Zahlungspflicht ist es, ob der Lkw unter den konkreten Fahrzeugbegriff des Gesetzes fa?llt. Die Definition ist im Gesetz etwas irrefu?hrend formuliert. Deshalb hat der BGL das Bundesamt fu?r Gu?terverkehr dazu angeschrieben. Nach Auskunft des Bundesamtes ist es fu?r die Anwendung des Fahrzeugbegriffs in § 1 Abs.1 Satz 2 Nr.1 BFStrMG entscheidend, ob ein Fahrzeug nach seinen objektiven Merkmalen generell dazu dienen soll, Gu?ter auf Straßen zu transportieren. Die generelle Zweckbestimmung sei entscheidend, unabha?ngig davon, ob tatsa?chlich Gu?ter befo?rdert werden oder die Gu?terbefo?rderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt. Auf einen konkreten Einsatz des Nutzfahrzeugs im Gu?terverkehr oder im Werkverkehr kommt es fu?r die Mautpflicht also nicht an. Daraus ergibt sich, dass Lkw der entsprechenden Gewichtsklassen, die im GaLaBau eingesetzt werden, bei Nutzung der gebu?hrenpflichtigen Strecken Maut zu entrichten haben.
  • Erho?hung der Anzahl der Achsklassen von zwei auf vier ab 1. Oktober 2015. Die Ho?he der Maut berechnet sich unter anderem danach, ob ein Fahrzeug auf zwei Achsen, drei Achsen, vier Achsen oder mit fu?nf und mehr Achsen fa?hrt (siehe auch § 3 BFStrMG). Die neu gestaffelten Mautsa?tze gelten ab dem 1. Oktober 2015.

Das Fahrzeuggera?t fu?r die Erfassung der Straßenbenutzung wird von der Firma Toll Collect kostenlos zur Verfu?gung gestellt und nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums von einem Servicepartner von Toll Collect eingebaut. Die Kosten des Einbaus durch den Servicepartner tra?gt der Nutzer. Die Kosten fu?r den Austausch alter oder defekter Gera?te tra?gt TollCollect. VGLNordrhein-Westfalen

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