Mautpflicht

Verwaltungsgericht verlangt GaLaBau-Befreiung

Wichtiger Etappensieg auf dem Weg zur Befreiung der GaLaBau-Unternehmen von der umstrittenen Mautpflicht für Leicht-Lkw. Ein GaLaBau-Betrieb muss im Werkverkehr wie ein Handwerksbetrieb von der Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von über 3,5 t ausgenommen werden.
Verkehrspolitik Nutzfahrzeuge
Etappensieg: Ein GaLaBau-Betrieb muss im Werkverkehr wie ein Handwerksbetrieb von der Mautpflicht für leichte Lkw ausgenommen werden. Foto: Tim Reckmann/ pixelio.de

Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) unterstützten Musterverfahren beschlossen. Der Beschluss vom 23. Februar (Az. VG 38 L 127/26) ist noch nicht rechtskräftig. Das Rechtsmittel der Beschwerde wäre innerhalb von zwei Wochen einzulegen.

"Der Beschluss ist ein riesiger Zwischenerfolg für den GaLaBau, weil das Verwaltungsgericht unserer Argumentation in vollem Umfang gefolgt ist", kommentierte BGL-Präsident Thomas Banzhaf. Der BGL habe sich seit langem gegenüber dem Bundesverkehrsministerium sowie dem Bundesamt für Logistik und Mobilität für eine Sonderregelung analog dem Handwerk eingesetzt.

Die vom Bundesverkehrsministeriums getroffene Abgrenzung, dass nur in der Handwerksrolle eingetragene Betriebe von der Maut ausgenommen sein sollen, habe der BGL von Anbeginn scharf kritisiert.

"Ich fordere den Bundesverkehrsminister auf, jetzt endlich für eine faire Gleichbehandlung zu sorgen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist eine klare Absage an die ungerechte Regelung zur Maut. Die Politik muss jetzt im Sinne des Mittelstands handeln und den GaLaBau von der Maut ausnehmen. Alles andere würde nur zur Politikverdrossenheit beitragen", sagte Banzhaf.

cm/BGL

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