Denkmalschutz vs. Energieprojekte: Ein Dilemma

Mecklenburg-Vorpommern: Windräder in historischen Parkanlagen

In Mecklenburg-Vorpommern ist der Bau von zwölf Windrädern geplant – soweit nichts Außergewöhnliches. Allerdings sollen sie auf Parkanlagen des Gartenkünstlers Peter Joseph Lenné errichtet werden. Der Arbeitskreis Historische Gärten der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL) will das nicht hinnehmen, denn der Park steht unter Denkmalschutz.
Erneuerbare Energien Historische Parks und Gärten
Schloss und Gutsanlage Broock (M.) sind laut Landesamt für Kultur und Denkmalpflege zusammen mit dem Lenné-Park (l.) ein "Denkmal von besonderer Bedeutung". Foto: Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der Park des Schlosses Broock, gelegen am Südrand des unteren Tollensetales, nach einem Entwurf Peter Joseph Lennés zu einem englischen Landschaftsgarten umgestaltet. 2023 stufte das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege das Schloss und die Gutsanlage Broock zusammen mit dem Lenné-Park als "Denkmal von besonderer Bedeutung" ein. Nun sollen an dieser Stelle – im Bereich der Orte Broock, Schmarsow, Kartlow und Plötz – jedoch zwölf Windenergieanlagen entstehen, mit jeweils 163 m Rotordurchmesser und 245 m Gesamthöhe. Die DGGL sieht darin einen nachhaltigen Schaden.

Die Landschaftsarchitekten Jutta Curtius und Heino Grunert weisen im Namen der DGGL darauf hin, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern in einer Verfügung festgelegt hat, dass die räumliche Wirkung der Baudenkmale bei der Ausweisung von Gebieten für Windenergieanlagen eine Rolle spielen soll. Zudem sei nach Landesdenkmalschutzgesetz die Umgebung eines (Garten-)Denkmals "entscheidend für dessen landschaftliche Einbindung und räumliche Wirkung". Mit anderen Worten: Niemals würde der Bau eines Windrades mitten im Park Sanssouci genehmigt werden.

Zur Prüfung des Sachverhalts verlangen Curtius und Grunert eine erneute Bewertung durch einen Gutachter. Ein Gutachten aus dem Jahr 2016, das im Bau des Windparks aus Denkmalschutz-Perspektive kein Problem sah, hält die DGGL für ungenügend, weil zu alt und fachlich mangelhaft. Damals waren noch weniger und wesentlich kleinere Windräder geplant und der räumliche Wirkungsbereich war nicht sachgerecht beschrieben worden.

"Historisch gewachsene Kulturlandschaften, die in enger Verbindung mit Kulturdenkmälern stehen, erfordern eine besonders sensible Abwägung bei der Planung von Windenergieanlagen", appelliert die DGGL an die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern. Wer dafür aber langfristige Akzeptanz fördern wolle, müsse erneuerbare Energien mit dem Umwelt- und Denkmalschutz in Einklang bringen. Die Errichtung des Windparks im Tollensetal stelle auf alle Fälle eine "nicht hinnehmbare Beeinträchtigung dieser denkmalgeschützten Kulturlandschaft dar".

ae/DGGL

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