Dipl.-Volkswirt Johannes F. Muth in Veitshöchheim

Mediation im GaLaBau nutzen, bevor es richtig teuer wird

Unternehmensführung
Bei einer Mediation steht quasi die Tür immer offen. Der Mediator (Bildmitte: Johannes F. Muth) zeigt den beiden Parteien Wege auf, wie sie aus ihrer verzwickten Lage herauskommen, ohne das Gesicht zu verlieren. Foto: Hans Beischl

Wenn die Nerven blank liegen, kann es auf dem Bau schnell zum Streit kommen. Tief schwelender Ärger, unbedachte Worte - und ein Konflikt ist losgetreten. Ein altes Sprichwort sagt: "Wo gehobelt wird, da fallen Späne!". Es könnte folgender Fall eintreten: Der Auftraggeber und sein Planer stellen sich auf den Standpunkt, dass der GaLaBau-Unternehmer seinen Pflichten nicht nachkommt und stellt die Zahlungen ein. Nun ergibt ein Wort das andere. Dabei geht es nicht um einen Pappenstiel, sondern um mehrere tausend Euro. Viel zu oft geht es dann zum Rechtsanwalt. Wie jeder weiß, urteilt Justitia behäbig und kostspielig. Sachverständige werden hinzugezogen und die ganze Klaviatur des "Claimmanagements" wird abgespielt.

Eine probate Alternative zu diesem rigorosen Verfahren wäre die Mediation. Das Mediationsgesetz (MediationsG) vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1577) regelt dabei die Regularien. Mediation ist ein klar strukturiertes Verfahren, in dem die Parteien mit Hilfe eines Dritten - der Mediatorin oder dem Mediator - eigenverantwortlich selbst einen Konflikt beilegen. Es wird ihnen keine fremde Entscheidung aufgezwungen. Zum Thema "Mediation im GaLaBau" referierte Dipl.-Volkswirt Johannes F. Muth aus Würzburg vor den Studierenden der Meister- und Technikerschule in Veitshöchheim.

Weil fast jeder der Beteiligten schon ähnliche Streitfälle erlebt hat, konnten sich alle mit dieser Problemstellung identifizieren. Aufgabe des Mediators ist es, das Verfahren intensiv vorzubereiten, zu steuern, für dessen Fairness zu sorgen und den Blick der Parteien für "konstruktive Lösungen" zu weiten. Der Mediator ist für alle Ergebnisse offen. Lösungsvorschläge unterbreitet er nur, wenn alle Parteien das wünschen. Der Mediator wirkt im Falle einer Einigung darauf hin, dass die Parteien eine Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Er hat die Parteien, die ohne fachliche Beratung an der Mediation teilnehmen, auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater überprüfen zu lassen. Mit Zustimmung der Parteien wird die erzielte Einigung in einer Abschlussvereinbarung dokumentiert (siehe Tabelle).

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Im Garten- und Landschaftsbau sind innerbetriebliche Konflikte (z.B. die Unternehmensnachfolge oder Mitarbeiterstreitigkeiten), zwischenbetriebliche Auseinandersetzungen sowie Konflikte mit Kunden die Arbeitsfelder für die Mediation. Als Konfliktfelder mit den Auftraggebern sind zu nennen: Leistungsbeschreibung, Qualitätsmängel, Nachtragsverhandlungen und die Rechnungsprüfung. Hier konnte Muth auf die typischen "Problemzonen" eingehen, da er den Garten- und Landschaftsbau als ehemaliger Geschäftsführer von innen her kennt. Da sind zum einen vertragliche Lücken, die sich erst nach der Auftragserteilung als ziemlich komplex und damit kostenträchtig auftun. Qualitätsmängel gehören genauso dazu wie Mess- und Rechnungsfehler. Zu den Störungen werden auch umstrittene Nachträge gezählt. Die Konflikte bewegen sich sowohl auf der Sach- als auch auf der emotionalen Ebene. Die Entstehungsherde liegen dort, wo undiplomatisch und unprofessionell vorgegangen wurde. "Die Baubranche gilt ja nicht als die kommunikationsstärkste.", so Muth.

Die Frage nach des Wahl des Mediators beantwortete der Referent wie folgt: Der Mediator muss zu den Konfliktbeteiligten passen. Die Qualifikation des Mediators ist derzeit noch nicht über eine Ausbildungsverordnung geregelt. Jedoch sollte man sich nachweisen lassen, dass der Vermittler eine mehr als 120-stündige Ausbildung bei einem der großen Mediator-Verbände gemacht hat. Je nach Ausprägung des Konfliktes werden zwei bis drei (zum Teil mehr) Sitzungen von ein bis zwei Stunden Dauer nötig. Diese muss der Mediator intensiv vorbereiten und gegebenenfalls einen neutralen Diskussionsraum beschaffen. Der Stundensatz liegt nach Anforderungsprofil und Vertragsgrundlage bei etwa 200 bis 350 Euro. Eine zusätzliche Rechtsberatung kann erforderlich werden. In seltenen Fällen kann eine Mediation aber auch scheitern. Kosten und Zeit gehen dann verloren. Eine Mediation sollte bei Baukonflikten frühzeitig eingefädelt werden. Dies kann zum Beispiel über eine Mediationsklausel im Bauvertrag geschehen.

Der große Vorteil einer Mediation besteht darin, dass sich beide streitenden Parteien gerecht behandelt fühlen. Konflikte werden nicht unterdrückt, sondern konstruktiv beigelegt. Beide Seiten wahren das Gesicht und denken auch über die Ursachen nach. Die Einigung ist auf ein zukunftsfähiges Miteinander ausgerichtet.

Hans Beischl, Nikolai Kendzia

Konfliktbeilegung durch Meditation

Selbstverantwortlichkeit der Parteien

Freiwilligkeit

Ergebnisoffenheit

Allparteilichkeit des Mediators

Informiertheit

Vertraulichkeit

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