Mehr Chancen für Kleinfirmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) Vergaberecht
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel will es kleinen und mittleren Unternehmen bei der Vergabe leichter machen und das Verfahren vereinfachen. Foto: Bundesregierung/Bergmann

Kleine und mittlere Unternehmen sollen bei Aufträgen der öffentlichen Hand leichter zum Zuge kommen und dürfen nicht mehr benachteiligt werden. Die Bundesregierung beschloss im Januar Eckpunkte für eine Reform des Vergaberechts, um öffentliche Ausschreibungen zu vereinfachen und flexibler zu gestalten.

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel sprach von einem wichtigen Impuls für Wachstum und Wettbewerb. Das Volumen öffentlicher Beschaffung mache mindestens 10 Prozent der Wirtschaftsleistung aus - also etwa 300 Milliarden Euro pro Jahr. Mit der Reform sollen auch Wirtschaftsdelikte und Sozialmissbrauch eingedämmt werden. Auch kommt die Große Koalition den Kommunen bei der Auftragsvergabe entgegen.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums müssen bis April 2016 drei neue EU-Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen umgesetzt werden. Um die Verfahren zu vereinfachen, sollen die elektronische Vergabe gestärkt und Mindestfristen verkürzt werden. Verhandlungen mit Bietern würden erleichtert. Ferner werde die Möglichkeit der öffentlichen Hand gestärkt, soziale oder ökologische Aspekte bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Zudem solle sichergestellt werden, dass Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben einhalten.

Wenn Kommunen Leistungen der Daseinsvorsorge - also etwa die Müllentsorgung - selbst erbringen wollen, sollen sie vom Vergaberecht befreit werden. Auch Konzessionen für die Trinkwasserversorgung und die Vergabe von Rettungsdiensten sollen nicht dem Vergaberecht unterliegen. Wer sich wegen Wirtschaftsdelikten strafbar gemacht hat, soll den Angaben zufolge nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren. Geprüft werde die Einführung eines bundesweiten Registers, um den Ausschluss unzuverlässiger Bieter sicherzustellen. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Reform soll im Frühjahr 2015 vorgelegt werden.

Die gesetzlichen Vorschriften sollen in dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zusammengeführt und vereinheitlicht werden, erläuterte das Wirtschaftsministerium. Das gilt vor allem für die Vorschriften zur Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen. Die Besonderheiten bestimmter Leistungen, beispielsweise von Bauleistungen, würden auch in der neuen Struktur weiter berücksichtigt.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßte die Sonderregelungen für das Bauwesen. Damit sei eine zentrale Forderung des Verbandes umgesetzt worden und die Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A gelte auch weiterhin. Positiv bewertet der ZDB, dass Bauaufträge auch künftig in Lose aufgeteilt werden. Der im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verankerte Grundsatz soll beibehalten werden. cm/dpa-AFX

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