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Mehr Rente für Erwerbsgeminderte ab 1. Juli

Das vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Rentenpaket der Großen Koalition tritt zum 1. Juli in Kraft. Von den neuen Regelungen werden alle Versicherten profitieren, die ab diesem Zeitpunkt im Alter von unter 62 Jahren in Erwerbsminderungsrente gehen. Damit geht eine langjährige Auseinandersetzung über die Alterssicherung von Arbeitnehmern zu Ende, die durch körperliche Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, voll erwerbstätig zu sein.

Wer krank ist, nicht mehr arbeiten kann und in Erwerbsminderungsrente gehen muss, bekam bisher eine Rente, als hätte er noch bis zum vollendeten 60. Lebensjahr weiter mit dem alten Verdienst gearbeitet. Diese so genannte "Zurechnungszeit" wird nun um zwei Jahre - von 60 auf 62 Jahre - verlängert. Erwerbsgeminderte werden so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten.

Neben der Länge der Zurechnungszeit ist für die Höhe der Erwerbsminderungsrente auch entscheidend, wie der Verdienst ermittelt wird, der für die Zurechnungszeit fortgeschrieben wird. Bislang wurde die Zurechnungszeit auf Grundlage des Durchschnittsverdiensts während des gesamten Erwerbslebens bis zum Eintritt der Erwerbsminderung bewertet. Mit dem Rentenpaket ändert sich das. Künftig wird geprüft, ob gegebenenfalls die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung diese Bewertung negativ beeinflussen, etwa weil in dieser Zeit wegen Einschränkungen bereits Einkommenseinbußen zu verzeichnen waren. Das ist häufig der Fall, etwa weil die Menschen in dieser Zeit schon häufig krank waren, oder krankheitsbedingt nicht mehr so viel oder gar nicht mehr arbeiten konnten. Mindern die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung die Ansprüche, fallen sie künftig aus der Berechnung heraus. Diese so genannte "Günstigerprüfung" führt die Deutsche Rentenversicherung durch. Das Ergebnis ist immer das für den Erwerbsminderungsrentner positivere.

In den letzten Jahren sind die Erwerbsminderungsrenten kontinuierlich gesunken. Lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag 2001 noch bei 676 Euro, waren es 2012 durchschnittlich nur noch 607 Euro. Eine Nachbesserung für Erwerbsminderungsrentner, die vor dem 1. Juli 2014 in Rente gegangen sind, die sogenannten Bestandsrentner, sieht das Rentenpaket jedoch nicht vor. Rentenberater empfehlen deshalb allen, die vor dem 60. Lebensjahr in Erwerbsminderungsrente gehen wollen, ihren Rentenantrag frühestens Ende Juli dieses Jahres zu stellen, um eine höhere Erwerbsminderungsrente durch Verlängerung der Zurechnungszeit zu erreichen. Das ist möglich, wenn die Zeit bis zum Rentenantrag noch durch Krankengeld finanziell überbrückt werden kann. cm

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