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Die Bundesregierung will die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität ausweiten. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz. Danach wird die Befreiung vollelektrischer Fahrzeuge von der Kfz-Steuer von fünf auf zehn Jahre verlängert. Voraussetzung ist eine Erstzulassung bis Ende 2020.Für rein elektrische Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt, zusätzlich zur regulären Abschreibung. Die Regelung wird von 2020 bis Ende 2030 befristet. Bei der...