Unternehmensführung

Milliardenförderung für vollelektrische Fahrzeuge

Die Bundesregierung will die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität ausweiten. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz. Danach wird die Befreiung vollelektrischer Fahrzeuge von der Kfz-Steuer von fünf auf zehn Jahre verlängert. Voraussetzung ist eine Erstzulassung bis Ende 2020.

Für rein elektrische Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt, zusätzlich zur regulären Abschreibung. Die Regelung wird von 2020 bis Ende 2030 befristet. Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs ab dem 1. Januar 2019 halbiert. Diese Maßnahme war bislang bis Ende 2021 befristet und wird nun bis Ende 2030 verlängert.

Das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers ist aktuell bis Ende 2020 steuerfrei. Das gleiche gilt für die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung an Beschäftigte. Dieser Steuervorteil wird bis Ende 2030 verlängert.

Ein weiterer Baustein zur Förderung einer umweltverträglichen Mobilität sind Anreize zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und des Fahrrades: Zu Jahresbeginn wurden Jobtickets steuerfrei gestellt - allerdings unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Künftig kann die Ausgabe eines Jobtickets mit 25 Prozent pauschal versteuert werden. Dafür entfällt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale.

Seit 2019 ist die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber steuerfrei. Die bis Ende 2021 befristete Steuerbefreiung gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für herkömmliche Fahrräder und wird bis Ende 2030 verlängert. cm

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