Mindestlohn: Eher Preiserhöhungen als Entlassungen

Mindestlohn Unternehmensführung
Wenn es zu Personalabbau kam, dann vor allem durch eine Zurückhaltung bei Neueinstellungen und nur selten durch Entlassungen. Grafik: IAB Nürnberg

Die negativen Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns sind moderat geblieben. Zu diesem Ergebnis kommt das IAB-Betriebspanel, eine repräsentative Befragung von mehr als 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. Die vom Mindestlohn betroffenen Betriebe haben eher die Preise erhöht als Personal entlassen. Rund 18 Prozent der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe führten Preiserhöhungen durch.

Wenn es zu Personalabbau kam, dann vor allem durch eine Zurückhaltung bei Neueinstellungen und nur selten durch Entlassungen. Rund zehn Prozent der von der Einführung des Mindestlohns betroffenen Betriebe berichteten davon, bei Einstellungen zurückhaltender zu sein, weniger als fünf Prozent der Betriebe von Entlassungen. Dabei handelte es sich häufig um Minijobs, die zum Teil auch zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zusammengelegt wurden. Insgesamt geht das IAB von bis zu 60000 Beschäftigungsverhältnissen aus, die es zusätzlich geben könnte, wenn der Mindestlohn nicht eingeführt worden wäre. Wie viele davon Minijobs gewesen wären, lasse sich nicht genauer beziffern, so die IAB-Forscher. Unterm Strich setzte sich die gute Arbeitsmarktentwicklung der letzten Jahre auch 2015 mit einem Plus von rund 436.000 Beschäftigten fort.

Zum Teil kam es wegen des Mindestlohns zu Arbeitszeitreduzierungen oder zur Verdichtung von Arbeit. Insgesamt gaben 18 Prozent der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe bei der Befragung an, zumindest eine der beiden Maßnahmen vorgenommen zu haben. Sechs Prozent der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe berichteten von reduzierten oder zurückgestellten Investitionen. Lediglich rund ein Prozent der betroffenen Betriebe sagte, dass sie aufgrund des Mindestlohns menschliche Arbeit durch Maschinen ersetzt hätten. Von den Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose oder Beschäftigte unter 18 Jahren machten ebenfalls nur rund 1 Prozent der betroffenen Betriebe Gebrauch.

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