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Mindestlohn steigt ab Januar auf 9,50 Euro

Ab 1. Januar 2021 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 Euro angehoben. Die Mindestlohnkommission beschloss einstimmig eine Anpassung in vier Stufen. Danach steigt die Höhe des Mindestlohns zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Der von Vielen geäußerte Wunsch nach einer Aussetzung der Erhöhung in der Coronakrise konnte sich in der Kommission nicht durchsetzen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lobte die schrittweise Anhebung des Mindestlohns. Der erste Schritt im kommenden Januar konzentriere sich zunächst auf einen Inflationsausgleich. Die weiteren Schritte berücksichtigten die nachlaufende Tariflohnentwicklung. Durch die niedrigeren Anpassungsschritte für das Jahr 2021 werde vor allem für kleine und mittleren Betriebe mehr Luft geschaffen. Sie seien durch die Coronakrise besonders hart getroffen und müssten um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) freute sich über insgesamt knapp 2 Milliarden Euro mehr in den Portmonees der Beschäftigten. Im zweiten Jahr des Erhöhungszeitraums werde der Mindestlohn deutlich über dem Tarifindex liegen. Im Jahr 2023 werde die nächste Entscheidung der Mindestlohnkommission auf 10,45 Euro aufsetzen. Das sei ein deutlicher Schritt, um schneller zu den von ihm geforderten 12 Euro Mindestlohn zu kommen. cm

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