Mindestlohn steigt im Januar auf 13,90 Euro
Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42 Prozent und im Folgejahr um weitere 5,04 Prozent – insgesamt also um 13,88 Prozent.
Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamts (Destatis) auf Basis einer Verdiensterhebung vom April 2024 werden von der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 deutschlandweit bis zu 6,6 Millionen Jobs betroffen sein. Nach der Schätzung lag etwa jedes sechste Beschäftigungsverhältnis (rund 17%) rechnerisch unterhalb des geplanten Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. Werden diese Jobs künftig mit dem neuen Mindestlohn vergütet, ergibt sich für die betroffenen Beschäftigten eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 6 Prozent. Das sind rund 400 Millionen Euro.
Frauen profitieren nach der Schätzung überdurchschnittlich häufig von der kommenden Mindestlohnerhöhung: In rund 20 Prozent der von Frauen ausgeübten Jobs erhöht sich demnach der Stundenverdienst, bei Männern sind es nur rund 14 Prozent. Auch regional zeigen sich Unterschiede: In Ostdeutschland liegt der Anteil der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse mit rund 20 Prozent deutlich höher als in Westdeutschland mit rund 16 Prozent. Über alle Bundesländer hinweg weist Mecklenburg-Vorpommern mit 22 Prozent den höchsten Anteil an betroffenen Jobs auf, während in Hamburg mit 14 Prozent der geringste Anteil verzeichnet wird.
cm/ BMAS/ Destatis
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