Erhöhung folgt auf lange Verhandlungen

Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf 14,60 Euro pro Stunde

Der gesetzliche Mindestlohn wird in zwei Stufen auf 14,60 Euro pro Zeitstunde steigen. Das entschied die Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften für die Jahre 2026 und 2027. Im kommenden Jahr soll die Lohnuntergrenze auf 13,90 Euro (+1,08 €) pro Stunde steigen. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro (+0,70 €) vorgesehen. Gegenwärtig beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro je Stunde.
Arbeitsrecht Lohn
Im kommenden Jahr soll die Lohnuntergrenze zunächst auf 13,90 Euro (+1,08 Euro) pro Stunde steigen. Foto: Wiltrud Lütge, Neue Landschaft

Die Entscheidung fiel nach langen Verhandlungen der Sozialpartner einstimmig. Zuvor hatte die Kommissionsvorsitzende einen Vermittlungsvorschlag gemacht. Bei ihrem Beschluss mussten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften nachlaufend an der Tarifentwicklung sowie am Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Davon kann die Kommission nur abweichen, wenn besondere ökonomische Umstände vorliegen. So sieht es das Mindestlohngesetz (MiLoG) vor.

Der BDA-Verhandlungsführer Steffen Kampeter sprach von einem "ausgewogenen, aber für die Unternehmen herausfordernden Ergebnis". Die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Gewerkschaften funktioniere, auch wenn sie schmerzhafte Kompromisse für beide Seiten erforderten. Es sei auch ein Signal gegen die Bevormundung und Einmischung der Politik.

Der DGB-Verhandlungsführer Stefan Körzell nannte die Entscheidung eine "konstruktive Lösung". Es sei der Gewerkschaftsseite gelungen, ein Plus von insgesamt 13,9 Prozent durchzusetzen. Das entspreche 1,78 Euro je Arbeitsstunde. Vollzeitbeschäftigte (40 Stunden) mit Mindestlohn hätten damit ab Januar 2026 pro Monat brutto rund 190 Euro mehr in der Tasche. cm/BDA/DGB

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