EU-Datenschutz-Grundverordnung

Missmut und kaum Fortschritt bei der Umsetzung der Richtlinien

Mehr als vier Monate nach Fristablauf hadert die deutsche Wirtschaft weiterhin mit der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Erst ein Viertel (24 %) der Unternehmen in Deutschland hat die DS-GVO vollständig umgesetzt. Weitere 40 Prozent haben die Regeln größtenteils umgesetzt, drei von zehn (30 %) teilweise. Gerade erst begonnen mit den Anpassungen haben fünf Prozent der Unternehmen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen aller Branchen aus Deutschland, die der Digitalverband Bitkom durchgeführt hat.

Unternehmen beklagen hohen Aufwand

Bei einer früheren Bitkom-Befragung im Mai 2018 hatten bereits 24 Prozent der Unternehmen die Selbsteinschätzung gegeben, bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 25. Mai 2018 vollständig DS-GVO-konform zu sein. Die Bilanz ist ernüchternd. Bei der Umsetzung der DS-GVO haben sich viele Unternehmen wohl klar verschätzt. Für andere wiederum ist die komplette Umsetzung kein zeitliches Problem, sondern ein Ideal, das gar nicht zu erreichen sei. Vielen Befragten wurde erst im Laufe der Umstellung bewusst, dass sie enormen Nachholbedarf hinsichtlich des Datenschutzes haben.

Die große Mehrheit der befragen Unternehmen beklagt höhere Aufwände durch die DS-GVO im laufenden Betrieb. Acht von zehn Unternehmen (78Prozent) geben das an, davon 45Prozent einen deutlichen Mehraufwand. Im Mai 2018 kamen nur 58 Prozent der Unternehmen zu dieser Einschätzung. Nur jedes fünfte befragte Unternehmen (19 Prozent) rechnet mit gleichbleibendem Aufwand im laufenden Betrieb, vier Monate zuvor waren es noch 34 Prozent. Vor allem die erweiterten Dokumentations- und Informationsplichten machen den allermeisten zu schaffen. So hat für 96 Prozent der Aufwand für die Erfüllung der Dokumentationspflichten zugenommen, 87 Prozent bestätigen das für die Erfüllung der Informationspflichten. Ebenso haben Unternehmen Mühe damit, das eigene Personal zu den neuen Datenschutzregeln zu schulen. Acht von zehn (78 %) geben das an.

Nachbesserung mehrheitlich gefordert

Fast alle Unternehmen fordern deshalb, dass die neuen Regeln nachgebessert werden. 96 Prozent sind dieser Meinung. Sechs von zehn Firmen (61 %) fordern sogar, dass die DS-GVO auf jeden Fall vereinfacht werden müsse. An erster Stelle stehen dabei grundsätzliche Erleichterungen für kleinere Betriebe. 90 Prozent derer, die Nachbesserungen fordern, geben das an. 83 Prozent fordern, die Informationspflichten der DS-GVO praxisnäher zu gestalten. Gut ein Drittel (37 Prozent) wünscht sich, dass die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten eingeschränkt wird.

Bei der allgemeinen Bewertung der Datenschutz-Grundverordnung hat sich das Stimmungsbild innerhalb eines Jahres deutlich verschlechtert. Fast zwei Drittel der Unternehmen (63 %) geben derzeit an, dass die DS-GVO die Geschäftsprozesse komplizierter macht.

Im September 2017 sagten das nur 42 Prozent. Nur noch 30 Prozent sind der Meinung, dass ihnen die DS-GVO Vorteile bringt. Ein Jahr zuvor waren es noch 39 Prozent. Jedes achte Unternehmen (12 %) klagt sogar, das die DS-GVO eine Gefahr für unser Geschäft darstellt. Dennoch sehen viele Befragte auch positive Effekte. 62 Prozent meinen, die neuen Datenschutzregeln werden zu einheitlicheren Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU führen. 46 Prozent sehen in der DS-GVO einen Wettbewerbsvorteil für europäische Unternehmen. ILa, Bitkom

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