Mittelstandsfreundliches Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat im April den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Vergabebeschleunigung öffentlicher Aufträge mit Änderungen beschlossen. Es wurde nach Kritik, vor allem aus dem Handwerk, um Regelungen zur Mittelstandsförderung ergänzt.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Bundesregierung und -ministerien
Das Vergabebeschleunigungsgesetz passierte den Bundestag erst nach Veränderungen zugunsten kleiner und mittlelständischer Unternehmen. Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten für das Vorhaben, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und AfD votierten dagegen.

Das Gesetz soll Beschaffungsverfahren vereinfachen, digitalisieren und entbürokratisieren. Kernpunkte sind höhere Wertgrenzen für Direktvergaben bis 50.000 Euro, reduzierte Nachweispflichten sowie eine stärkere Berücksichtigung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie von Start-ups.

Das Vorhaben sieht zahlreiche Änderungen im Vergaberecht vor, vor allem im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), bei der Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und weiteren einschlägigen Regelwerken. Mit den Maßnahmen soll auch die Verwaltung entlastet werden.

Der Gesetzentwurf steckte monatelang im parlamentarischen Verfahren fest. Eigentlich war die Abstimmung bereits für Anfang 2026 geplant. Doch seit einer öffentlichen Anhörung am 10. November 2025 gab es Streit um eine Flexibilisierung des sogenannten Losgrundsatzes. Vor allem vonseiten der deutschen Bau- und Planungswirtschaft zu denen auch der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) gehörte, gab es daran Kritik.

Durch einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf vor allem um Regelungen zur Förderung des Mittelstands ergänzt. Neben schnelleren öffentlichen Vergaben soll der Mittelstand durch eine Sicherung des Losgrundsatzes weiterhin stark beteiligt werden. Abweichungen vom Losgrundsatz bleiben auf große Infrastrukturvorhaben begrenzt.

Auch dabei aber gilt, dass „mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen“ sind. Außerdem sollen Auftraggeber im Fall einer Gesamtvergabe Auftragnehmer verpflichten können, bei der Erteilung von Unteraufträgen die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen besonders zu berücksichtigen.

Im Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD ist vorgesehen, die Regelungen zur Verwendung der Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) besonders zu beschleunigen. Die zuständigen Stellen haben die neuen Regelungen so anzuwenden, dass ein pragmatischer, praktikabler und schneller Mitteleinsatz/-abfluss möglich wird und damit die Modernisierung des Landes zügig vorangetrieben werden kann.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßte das neue Gesetz als einen ausgewogenen Weg, der Tempo bei öffentlichen Aufträgen ermögliche und mit dem Erhalt des Losgrundsatzes die starke Rolle von Handwerk und Mittelstand sichere. „Es ist ein für alle Seiten tragfähiger Kompromiss gelungen“, lobte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

hib/NKI/ZDH

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