Ökonomisch betrachtet
Wachstumsbooster
von: Prof. Dr. Heiko MeinenHilft das auch der grünen Branche? Die Antwortet lautet klar: Ja. Sogar in doppelter Hinsicht.
Unmittelbare Entlastung und Investitionsanreize
Zunächst einmal kann ab Juli 2025 bis einschließlich 2027 wieder die degressive Abschreibung genutzt werden. Sie gilt dann für alle beweglichen Wirtschaftsgüter. Investitionen in Maschinen führen so zu einem niedrigen zu versteuernden Gewinn in den Anfangsjahren und einem hohen Cashflow, der die finanziellen Spielräume der Betriebe erhöht. Im Branchendurchschnitt hat sich die Abschreibungsaufwandsquote seit 2020 allerdings kaum verändert. Leichte Verschiebungen hat es allenfalls im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen gegeben, als schon einmal die degressive Abschreibung ermöglicht wurde. Grundsätzlich scheint insofern der Maschinenbestand der Betriebe auf Stand und Investitionsstau kein Problem zu sein. Dennoch lohnt es sich nun, in den ohnehin notwendigen Ersatz von Maschinen oder die geplante Aufstockung des Parks zu investieren. Wie hoch der Effekt ist, wird abzuwarten bleiben. Die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung von April bis Dezember 2024 schlug sich jedenfalls nicht in den Branchenkennzahlen nieder.
Ein weiterer Aspekt, der zur Entlastung beiträgt, ist die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 von heute 15 auf 10 Prozent im Jahr 2032. Damit ließe sich der Gewinn nach Steuern um mehr als 5 Prozent steigern. Analog sinkt der Steuersatz für nicht entnommene Gewinne bei Personengesellschaften.
Auch für die Elektromobilität werden weitere Anreize geschaffen. Nicht nur die Grenze für die Anschaffungshöchstkosten (Bruttolistenpreis) wird stark heraufgesetzt auf nun 100.000 Euro, sodass die Steuerbegünstigung auch bei teuren Dienstwagen greift, auch die Abschreibungsmöglichkeiten werden attraktiver. Für Anschaffungen zwischen Juli 2025 bis Dezember 2027 kann arithmetisch-degressiv abgeschrieben werden. Das führt dazu, dass drei Viertel der Anschaffungskosten nun bereits im ersten Jahr abgeschrieben werden können. Auch durch diese Maßnahme wird die Steuerlast gesenkt und der Cashflow, d.h. der finanzielle Spielraum der Betriebe erhöht.
Massive Unterstützung ab 2026
Zwar ist der, durch KMU geprägte GaLaBau nicht gerade bekannt für seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, allerdings werden entsprechende Maßnahmen ab 2026 massiv unterstützt. Auch Kooperationen mit anderen Betrieben sind möglich, wobei der Personaleinsatz und Investitionen in Maschinen bei KMU mit 35 Prozent der Kosten gefördert werden. Vielleicht lohnt sich da das Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen, die als ausgelagerte F&E-Abteilung theoretisches Know-how zur Verfügung stellen können. 20 Prozent dieser Aufwendungen werden staatlich gefördert.
Indirekte Auswirkungen auf die Nachfrage
Wie das Institut der deutschen Wirtschaft in seinem Kurzbericht zum sogenannten Investitionsbooster schreibt, zeigen die Simulationsrechnungen, dass mit einer Steigerung der privaten Investitionstätigkeit zu rechnen ist. Dieser Umstand und der eingangs beschriebene Anstieg des Bruttoinlandsprodukts sind Indikatoren, die sich nach unseren Prognoserechnungen positiv auf den GaLaBau-Umsatz auswirken. Wenn die Simulationsrechnung des IW stimmt, kann der "Investitionsbooster" zu einer Steigerung des Branchenumsatzes von etwa 150 Mio. Euro im Jahr 2025 und 450 Mio. Euro in 2026 gegenüber der aktuellen Prognose führen. Damit wäre vielleicht schon 2025, spätestens aber 2026, der Sprung über die 11 Mrd. Euro-Marke möglich.
Prof. Dr.-Ing. Heiko Meinen
h.meinen@kullmann-meinen.de
NL-Stellenmarkt

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