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Dr. Wolfgang Ziegler, emeritierter Professor der Hochschule Osnabrück, schreibt zu einem Kommentar von Prof. Martin Thieme-Hack über die Preisentwicklung für Außenanlagen in der Neuen Landschaft 12/2019, Seite 10.

Immer wenn die NL ins Haus kommt, wird sie gleich durchgesehen nach Berichten über aktuelle Trends im Landschaftsbau und danach, ob meine eigenen, betriebswirtschaftlichen Themen noch wahrgenommen werden. Heft 12/2019 hat mir - bescheiden platziert unter den hochvirulenten Klimathemen - gleich drei lesenswerte Beiträge beschert. Sie sprechen aus unterschiedlicher Perspektive ein uraltes, aber für die Branche existenziell wichtiges Problem an: Die Preise und Kosten für unsere Leistungen.

- Martin Thieme-Hack betrachtet in seinem monatlichen Kommentar die Preisentwicklung für Außenanlagen, wie sie vom Statistischen Bundesamt in den Baupreisindizes erfasst wird. Angesichts früherer Preisentwicklungen kommt er zu dem Schluss, dass heute vielfach der Mut zur Nutzung von Preisspielräumen fehlt. Eine Ursache sei, "dass viele Unternehmen überhaupt keine Ahnung von ihren Kostenstrukturen haben, um diese in eine solide geführte Kosten- und Leistungsrechnung zu übertragen und damit die Grundlage für eine gesicherte Preisermittlung zu schaffen…"

- Heiko Meinen wird an anderer Stelle konkret und spricht die unproduktiven Zeiten im Baubetrieb an: "...die x-te Fahrt zum Bauhof oder Baustoffhändler, unnötige Lade- und Wartezeiten oder eine ungeschickte Routenplanung…" und die damit verbundenen, kaum berücksichtigten Kosten.

- Rainer Schilling schließlich kommentiert das jüngste BGH-Urteil zur Preisermittlung bei Mehrmassen, das eine Abkehr von der weitgehenden Bindung an den ursprünglich vereinbarten Preis bedeutet. Vielmehr soll der Vergütungsanspruch "nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn ermittelt werden." Und der Jurist Schilling konstatiert: "Für Juristen ist ein neues weites Feld eröffnet. Man wird sich über die 'tatsächlich erforderlichen Kosten' sowie über angemessene Zuschläge streiten. Sicherlich wird bei dem Streit auch die Ermittlung der Gemeinkosten Thema sein."

Dass die Juristen von höchstrichterlichen Urteilen profitieren, ist nun gerade keine Seltenheit. Dass aber die Unternehmen im eigensten Interesse für Kostentransparenz sorgen sollten und nicht erst auf gerichtlichen Druck, muss offenbar immer wieder angesprochen werden. Das gilt natürlich auch für Betriebe im Endkundengeschäft, die das BGB und nicht VOB/B als Vertragsgrundlage haben. Kenntnis der eigenen Kosten gibt schon starken Rückhalt bei Kalkulation und Preisverhandlungen.

Kurz und gut: Das Uraltthema der Kosten- und Leistungsrechnung ist so jung wie eh und je. Und dass wir hierfür auf die "Unterstützung qualifizierter Professoren" bauen können, ist erfreulich. Könnte auch zum Inhalt einer praxisorientierten Schwerpunktausgabe der NL gemacht werden.

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