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EU-Kommission legt Ziele zur Wiederherstellung der Natur vor

Die EU-Kommission hat den Entwurf einer Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) veröffentlicht. Er enthält Vorschläge für neue, rechtsverbindliche Ziele unter anderem zur Renaturierung von Meeren, Flüssen und Wäldern, von Ökosystemen in der Stadt und in der Agrarlandschaft sowie zum Schutz von Bestäubern. Die Ziele sollen EU-weit gelten.
Die Verordnung ist ein Baustein zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Das Nature Restoration Law der EU verfolgt einen breiten Ansatz und nimmt die gesamte Landschaft in den Blick. So soll Flüssen mehr Raum gegeben, Forsten in naturnahe Wälder umgebaut, Moore wiedervernässt und Böden wiederhergestellt werden. Zur Wiederherstellung gehört auch, Meeresökosysteme wie Seegraswiesen, Algenwälder und Salzwiesen zu ermöglichen und in der Stadt neue Bäume zu pflanzen und urbane Grünflächen anzulegen.
Der Verordnungsentwurf enthält zum Beispiel das Ziel, dass bis 2030 auf 20 Prozent der Land- und Seefläche der EU Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur ergriffen wurden. EU-weit soll es bis dahin wieder 25.000 km frei fließende Flüsse geben. Die Wiederherstellung der Natur ist neben den Schutzgebietszielen eines der Kernanliegen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. In den kommenden Monaten werden der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament über den Legislativvorschlag der EU-Kommission verhandeln.
In Deutschland soll das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der EU-Ziele zur Wiederherstellung der Natur leisten. Bis 2026 stehen dem Bundesumweltministerium dafür vier Milliarden Euro zur Verfügung. cm/BMUV
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