Ökonomisch betrachtet

Nachschau

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Ein Auto nähert sich langsam dem Betriebsgelände. Ein BMW-Kombi, alte 3er-Baureihe, mit Fahrradträger, wäre dunkelblau wenn er poliert würde, sucht die Einfahrt und vermittelt auf den ersten Blick ein unsicheres Fahrverhalten. Man kennt das vom Parkplatz auf dem Supermarktgelände. Menschen sind ganz bei sich und der Parkraumsuche angekommen. Ich brauche jetzt einen Parkplatz ganz nah am Eingang. Wenn es so wäre und die Insassen des Fahrzeugs wären Kunden, dann wäre alles gut. Aber nach dem erfolgreichen Parken steigen zwei Personen aus, die nichts kaufen wollen. Sie sind ordentlich aber nicht modisch gekleidet, eher grau wie die grauen Herren von der Zeitbank aus Momo. Die Frau hat einen gelben Briefumschlag in der Hand und der Mann geht mit einer zerknitterten Aktentasche hinter ihr her. Der Geschäftsfu?hrer hat die Besucher längst ins Visier genommen und stellt erste Überlegungen an, welches Szenario sich da wohl anbahnt. "Sind Sie Gert Gärtner, der Geschäftsführer von Gärtner-Galabau-GmbH? Wir kommen vom Finanzamt. Haben Sie einen Moment Zeit für uns? Hier ist unser Schreiben von der Finanzverwaltung zur Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau gemäß §27b Umsatzsteuergesetz."

Nur die Beteiligten werden wissen, wie diese Prüfung ausgegangen ist, aber das Procedere ist immer gleich. Ohne Anku?ndigung stehen die Steuerpru?fer vor der Tür. Widerspruch, da sind sich die Juristen einig, ist völlig zwecklos; er besteht, hat aber keine aufschiebende Wirkung. Seit dem 30.Juni 2011 haben die Prüfer das Recht, im Rahmen ihrer Umsatzsteuer-Nachschau auch auf das Datenverarbeitungssystem des Unternehmens zu zugreifen. Das Zugriffsrecht umfasst alle physischen und elektronischen Aufzeichnungen, Bücher, Urkunden und Geschäftspapiere. Die Nachschau ist die kleine Schwester der Betriebsprüfung. Die Kontrolleure kommen i.d.R. nicht ohne Grund. Die Verdachtsmomente sind vielschichtig und es ist deshalb wichtig im Gespräch ruhig und kooperativ zu bleiben, um Klarheit über den Grund der Prüfung und insgesamt Transparenz zu bekommen. Hier eine erste Auswahl für die möglichen Gründe. Es kann sein, dass die Vorsteuerbeträge ungewöhnlich hoch sind oder wiederholt berichtigt wurden. Es wurden hohe Vorsteuerbeträge aus Investitionen geltend gemacht. Es wird mit Subunternehmern gearbeitet oder mit Betrieben, die Familienmitgliedern gehören. Die zu entrichtende Umsatzsteuer weicht stark von den Voranmeldungen ab. Aufgrund der Komplexität unseres Steuerrechts sind Fehler unvermeidlich. Insofern kann es jedes Unternehmen treffen, zumal die Nachschau auch dann durchgefu?hrt werden kann, wenn es gar keine Verdachtsmomente gibt.

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 Lothar Johanning
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