Zugang zu Praktika, ausbildungsbegleitenden Hilfen und BAföG erleichtert

Nahles öffnet den Arbeitsmarkt für junge Flüchtlinge

Geflüchtete Ausbildung und Beruf
Für junge Asylsuchende und Geduldete, die eine gute Bleibeperspektiven haben, hat die Bundesregierung verschiedene Verordnungen und Gesetze geändert. Foto: GLOBAL 2000, CC BY-ND 2.0
Geflüchtete Ausbildung und Beruf
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will die Integration und Teilhabe von Flüchtlingen auch über Beschäftigung gelingen lassen. Foto: krd, CC BY-SA 4.0

Jungen Asylsuchenden und Geduldeten, die gute Bleibeperspektiven haben, wird der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Die Bundesregierung hat eine von Arbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegte Änderung der Beschäftigungsverordnung beschlossen, die vorsieht, mindestlohnfreie Praktika von der Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit auszunehmen. Eine Arbeitserlaubnis kann so leichter erteilt werden. Geduldete Flüchtlinge sollen zudem ausbildungsbegleitende Hilfen und einen schnelleren Zugang zum BAföG erhalten.

Zustimmungserfordernis abgeschafft

Die Praktika-Regelung gilt für berufsorientierende sowie ausbildungs- und studienbegleitende Dienstverhältnisse mit einer Dauer von bis zu drei Monaten. Auch Einstiegsqualifizierungen und Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung werden von der Zustimmungserfordernis der Arbeitsagentur befreit. Das gleiche gilt für Pflichtpraktika.

"Praktika, auch im Rahmen von Einstiegsqualifizierungen oder Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung, sind oft der Einstieg in eine Berufsausbildung oder einen Job", sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. "Wir öffnen also das Tor zum Arbeitsmarkt ein Stück weiter und ergänzen unsere Anstrengungen aus dem vergangenen Jahr, um Integration und Teilhabe auch über Beschäftigung gelingen zu lassen."

Die Änderung der Beschäftigungsverordnung geht zurück auf Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern im vergangenen Juni. Sie ist Teil einer Reihe von Neuregelungen, mit denen seit dem vergangenen Jahr der Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen vereinfacht wird. Bereits 2014 war die Wartezeit für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge auf einheitlich drei Monate reduziert worden. Die bis dahin gültige Vorrangprüfung entfiel für sie nach einer Frist von 15 Monaten. Sofern sie über einen anerkannten Berufsabschluss in Ausbildungsberufen nach einer Positivliste verfügen, wurden sie generell von dieser Prüfung ausgenommen.

Auch ausbildungsbegleitende Hilfen werden für Geduldete öffnet die Bundesregierung auf Vorschlag von Nahles. Sie sollen bei einer Berufsausbildung im Betrieb künftig früher und besser unterstützt werden können. Geduldete haben ab 1. Januar 2016 nach einer Voraufenthaltsdauer von 15 Monaten Zugang zu folgenden ausbildungsfördernden Leistungen:

Berufsausbildungsbeihilfe vorgezogen

1. Geduldete können während einer betrieblichen Berufsausbildung deutlich schneller als bisher mit Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden. Die deutliche Verkürzung der Voraufenthaltsdauer von vier Jahren auf 15 Monate wird auf den 1. Januar 2016 vorgezogen. Sie war bisher für den 1. August 2016 vorgesehen. Auszubildende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die die Ausbildungsvergütung ergänzende Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB III, wenn ihnen die erforderlichen Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

2. Auch für das seit dem 1. Mai 2015 existierende neue Instrument der Assistierten Ausbildung (§ 130 SGB III) wird die Voraufenthaltsdauer für junge Geduldete entsprechend verkürzt. Mit Assistierter Ausbildung sollen benachteiligte junge Menschen durch individuelle und kontinuierliche Unterstützung auf eine betriebliche Berufsausbildung vorbereitet und während dieser unterstützt werden. Ihre Ausbildungsbetriebe werden dabei miteinbezogen. Als benachteiligt gelten zum Beispiel ausländische junge Menschen, die aufgrund von Sprachdefiziten oder bestehender sozialer Eingewöhnungsschwierigkeiten in Deutschland eine besondere Förderung benötigen.

Ausbildungsbegleitende Hilfen ausgeweitet

3. Erstmals sollen geduldete Auszubildende auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen unterstützt werden können. Die Zielgruppe des Instruments wird entsprechend erweitert. Auszubildende können begleitend zu einer betrieblichen Berufsausbildung ausbildungsbegleitende Hilfen nach § 75 SGB III erhalten, wenn sie zusätzliche Unterstützung benötigen, beispielsweise zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten oder in Form einer sozialpädagogischen Begleitung. Ziel ist, so insbesondere Ausbildungsabbrüche von geduldeten Ausländerinnen und Ausländern zu verhindern.

Für Flüchtlinge in Ausbildung wird es zugleich einen schnelleren Zugang zum BAföG geben. Geduldete und Inhaber humanitärer Aufenthaltstitel müssen künftig nicht mehr eine Vierjahresfrist abwarten, ehe sie BAföG-berechtigt sind, sondern können bereits nach 15 Monaten die Unterstützung beantragen. Ursprünglich war die Reduzierung der Frist im Zuge der BAföG-Reform zum 1. August 2016 geplant. Nun wird sie auf den 1. Januar vorgezogen, um eine noch schnellere Unterstützung von Flüchtlingen in Ausbildung zu sichern.

Nach den Bund-Länder-Vereinbarungen stehen weitere Änderungen und Erleichterungen für Flüchtlinge bevor. Dazu zählen eine Ermöglichung der Duldung zur Ausbildung und eine Verlängerung der Duldung um jeweils ein Jahr bis zum Ausbildungsabschluss. Nach einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung bereits nach der heutigen Rechtslage möglich. "Ich setze mich dafür ein, dass wir diesen Weg mutig weitergehen", erklärte Bundesarbeitsministerin Nahles. Perspektivisch müsse es auch mehr Mittel für eine aktive Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und eine gesonderte Förderung berufsbezogener Deutschkurse geben. cm

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