Unternehmensführung

Neuberechnung der Grundsteuer startet in heiße Phase

Steuerrecht
Rund 36 Millionen Grundstücke, darunter auch jene im Betriebsvermögen, werden neu bewertet. Foto: Warning Garten- und Landschaftsbau

Die 2019 beschlossene Grundsteuer startet in diesem Jahr in ihre erste heiße Phase. Rund 36 Millionen Grundstücke, darunter auch jene im Betriebsvermögen, werden neu bewertet. Betriebsinhaber müssen dafür vom 1. Juli bis 31. Oktober selbst aktiv werden und eine "Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte" elektronisch über die Steuer-Onlineplattform Elster an das Finanzamt übermitteln.

Bei Grundstücken im Betriebsvermögen wird statt des bisherigen Ertragswertverfahrens das sogenannte Sachwertverfahren zur Bewertung des Grundstücks herangezogen. Dazu müssen Grundstücksgröße und Bodenrichtwert ermittelt werden. Hinzu kommen Informationen zur Gebäudeart, dem Baujahr, möglichen Kernsanierungen und zur Brutto-Grundfläche. Das Verfahren gilt als aufwendig und kostenträchtig. Zur Dokumentation der Angaben werden unter anderem ein aktueller Grundbuchauszug mit Flurnummer und Flurstück, eine Berechnung der Brutto Grundfläche sowie verschiedene Rechnungen und Belege benötigt.

Verkompliziert wird die Feststellung der Grundsteuer durch unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. Zwar gibt es ein sogenanntes Bundesmodell zur Berechnung. Doch nur neun der 16 Bundesländer haben sich ihm angeschlossen. Es sind die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Baden-Württemberg folgt einem modifizierten Bodenwertmodell, Bayern einem Flächenmodell, Hamburg einem Wohnlagenmodell, Hessen dem Flächen-Faktor-Modell und Niedersachsen einem Flächen-Lage-Modell.

Dabei gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Während sich Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen für das Bundesmodell entschieden haben, gibt es in Baden-Württemberg (modifiziertes Bodenwertmodell), Bayern (Flächenmodell), Hamburg (Wohnanlagenmodell), Hessen (Flächen-Faktor-Modell), Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell), Saarland (Bundesmodell plus Steuermesszahlen) und Sachsen (Bundesmodell plus Steuermesszahlen) eigene Ländermodelle. Schon jetzt ist klar: Ohne eine professionelle Steuerberatung wird die "Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte" kaum gelingen.

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