Pflanzenschutzmittel bleibt im Handel

Neubewertung: Glyphosat ist doch nicht gesundheitsschädlich

Bundesamt für Verbraucherschutz Recht und Normen
Auch das Risiko für Bienen durch das Pflanzengift sei vertretbar, da der Wirkstoff eine geringe Toxizität für die Tiere ausweist. Foto: k_millo, CC BY 2.0

Erst Ende vergangenen Jahres hatten Wissenschaftler der Universität Leipzig in Urinproben Rückstände der chemischen Verbindung Glyphosat entdeckt und damit einen Hinweis geliefert, dass sich der Wirkstoff in der Nahrungskette anreichert und sich nicht so schnell abbaut. Ein neuer Bewertungsbericht des Bundesamts für Verbraucherschutz (BVL) behauptet nun das Gegenteil: Von Glyphosat gehen keine Gefahren für die Gesundheit aus. Er erfüllt die EU-Kriterien und bleibt weiter zugelassen.

Biologische Vielfalt in Gefahr

Unter anderem stellte die Behörde fest, dass Glyphosat sich nicht im Körper anreichert. Zudem gebe es keine fachlich fundierten Hinweise auf mutagene, krebserzeugende, reproduktionsschädigende oder fruchtschädigende Eigenschaften. Es neigt nicht zur Versickerung, wodurch das Risiko von Grundwasserkontaminationen gering ist. Auch das Risiko für Bienen sei vertretbar, da der Wirkstoff eine geringe Toxizität für die Tiere ausweist. Glyphosat ist nicht als sogenannter Substitutionskandidat einzustufen. Als Substitutionskandidaten definiert die EU-Verordnung Wirkstoffe, die zwar die Genehmigungsbedingungen erfüllen, aber in bestimmten Merkmalen ungünstiger zu beurteilen sind als andere Wirkstoffe und deshalb nach Möglichkeit durch andere ersetzt werden sollten.

Bedenken bestehen allerdings in Hinsicht auf den Schutz der biologischen Vielfalt. Zwar ist das Pflanzengift für Vögel, Säugetiere und Insekten nicht unmittelbar schädlich. Breitbandherbizide wie Glyphosat töten jedoch auf den behandelten Kulturflächen auch diejenigen Pflanzen ab, die vielen von ihnen Nahrung bieten. Damit kann auch Feldvogelarten wie dem Rebhuhn und der Feldlerche die Nahrungsgrundlage beeinträchtigt werden. Der Bericht empfiehlt deshalb der Europäischen Kommission, die Genehmigung für Glyphosat mit der Maßgabe zu verbinden, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um solche Effekte und nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu reduzieren.

Verschiedene Studien einbezogen

Der Bewertungsbericht wurde im Rahmen der EU-Neubewertung von Glyphosat nach intensiver und sorgfältiger fachlicher Prüfung aller neuen Erkenntnisse erstellt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist in Deutschland für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig und koordiniert die Mitwirkung Deutschlands an den europäischen Gemeinschaftsverfahren. Teilberichte kamen vom Bundesinstitut für Risikobewertung (Gesundheit), vom Julius Kühn-Institut (Wirksamkeit, Nutzen, Bienen) und vom Umweltbundesamt (Naturhaushalt). Das BVL selber war für die Bewertung der physikalischen und chemischen Eigenschaften verantwortlich. Weiterhin war die Slowakei als Co-Berichterstatter an der Erstellung des Berichts beteiligt. Beiträge kamen vom Wasserforschungsinstitut in Bratislava, einer Behörde im Geschäftsbereich des slowakischen Umweltministeriums.

In die Neubewertung flossen neben den bereits im ersten EU-Bewertungsverfahren verwendeten Unterlagen auch neue Studien ein, die die Antragsteller seit der ersten Bewertung von Glyphosat im Jahr 2002 vorgelegt hatten. Dazu hatten sich 24 Firmen zu einem Konsortium zusammengeschlossen und ein gemeinsames Dossier eingereicht. Beiträge kamen auch von Umweltverbänden und anderen Stellen. In Neubewertungsverfahren hat grundsätzlich jede Person die Möglichkeit, Informationen vorzulegen, die zur Bewertung beitragen können. Darüber hinaus gingen mehr als 1.000 neue Veröffentlichungen zum Wirkstoff Glyphosat in die Bewertung ein. Auch wurden alle Studien geprüft, die in den letzten Jahren zu Diskussionen in der Öffentlichkeit und in den Medien geführt hatten. md/BLV

Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gilt in der EU ein zweistufiges Verfahren. Die Wirkstoffe werden in einem Gemeinschaftsverfahren geprüft und, wenn sie die Anforderungen erfüllen, auf EU-Ebene zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Danach benötigt jedes einzelne Handelsprodukt eine Zulassung, die von den Mitgliedstaaten erteilt wird. Sowohl die Wirkstoffgenehmigungen als auch die Zulassungen der Handelsprodukte sind zeitlich befristet. Möchten Pflanzenschutzmittelhersteller mit den entsprechenden Pflanzenschutzmitteln auf dem Markt bleiben, müssen sie die Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung und die Erneuerung der Zulassungen für die Handelsprodukte beantragen. Es erfolgen dann Neubewertungen nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.

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