Bundesregierung plant neues Gesetz

Neue App soll Mautsystem einfacher und digitaler machen

Die Bundesregierung plant mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes "zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften" eine Modernisierung des bestehenden Lkw-Mautsystems. Damit sollen nicht nur Fahrzeugvorgaben nach Europarecht besser überprüft werden können, sondern auch und die Datenflüsse zwischen dem Mautsystembetreiber und dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) digitaler und transparenter werden.

Kernstück des Gesetzes ist die Einführung eines teilautomatisierten Einbuchungsverfahrens. Künftig müssen mautpflichtige Fahrten nicht mehr über eine fest im Fahrzeug verbaute "On-Board-Unit" oder die bestehenden manuellen Systeme gebucht werden. Stattdessen soll eine App auf dem eigenen Mobiltelefon zum Einsatz kommen. Während der Fahrt werden dazu die Positionsdaten des Fahrzeugs verarbeitet. Die korrekte Mautzahlung wird anschließend über eine automatische Kennzeichenerkennung überprüft.

Mit dem Gesetzentwurf soll das Mautsystem nutzerfreundlicher, bürokratieärmer und flexibler werden. Zudem passt der Gesetzentwurf das deutsche Recht an neue EU-Vorgaben an. Demnach müssen Fahrzeuge der CO2-Emissionsklassen 2 und 3 nach ihrer Erstzulassung alle sechs Jahre überprüft und gegebenenfalls neu eingestuft werden. Die Neuregelung der Datenübermittlung legt fest, dass Betreiber auf Anfrage eine Liste gesperrter Fahrzeuggeräte inklusive Kennzeichen und Sperrgrund an das BALM weitergeben müssen.

Die Reform soll keine Veränderung der Mauteinnahmen oder zusätzliche Haushaltsausgaben nach sich ziehen. Für die technische Umsetzung sind lediglich einmalige Kosten von rund 430.000 Euro auf Seiten der Verwaltung eingeplant. Beim Mautbetreiber Toll Collect rechnet die Regierung mit einem Umstellungsaufwand von etwa 11 Millionen Euro sowie jährlichen Personal und Sachkosten von insgesamt 1,7 Millionen Euro. Jedoch wird eine langfristige Entlastung von rund 2,3 Millionen Euro pro Jahr erwartet.

ph/hib

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