Nachrichten und Aktuelles

Neue Bestimmungen für Pflanzenschutzmittel Glyphosat

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat neue Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat festgesetzt, um den Wirkstoffaufwand pro Jahr zu begrenzen. Das Herbizid wird im Handel unter verschiedenen Markennamen als effektiver Unkrautvernichter für den Privatgarten angeboten. Forschungsergebnisse belegen jedoch, dass der Wirkstoff gesundheitsfördernde Bakterien wie Lactobazillen und Bifidobakterien im Magen abtötet.

Die Bestimmungen gelten ab sofort, auch für bereits gekaufte Pflanzenschutzmittel. Mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen von nun an innerhalb eines Kalenderjahres auf der derselben Fläche nur noch maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 90 Tagen durchgeführt werden. Dabei dürfen insgesamt nicht mehr als 3,6 kg Wirkstoff pro Hektar und Jahr ausgebracht werden.

Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel war schon bisher, bezogen auf den jeweiligen Verwendungszweck, begrenzt. Die neue Anwendungsbestimmung bedeutet, dass auch der Einsatz des Herbizids für verschiedene Zwecke oder beim Einsatz mehrerer glyphosathaltiger Mittel im Laufe eines Jahres an dieses Limit gebunden ist. Mit der Maßnahme soll das Grundwasser vor Glyphosateinträgen geschützt werden. Glyphosat neigt zwar nicht zur Versickerung, kann jedoch nach Oberflächenabfluss über Gewässer und anschließende Uferfiltration in das Grundwasser gelangen. cm/BVL

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Bauhelfer (m/w/d) in Vollzeit, Frickenhausen  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen