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Neue Bewertungsvorschriften verteuern die Erbschaftsteuer

Erbrecht Recht und Normen
Die neuen Bewertungsvorschriften können prinzipiell alle Immobilienarten treffen, auch Betriebsgrundstücke. Foto: Lisa Risager, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP eine Novelle der Bewertungsvorschriften für die Erbschaftsteuer vorgenommen. Das Ertrags- und das Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke wird an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst.

Die neuen Bewertungsvorschriften können prinzipiell alle Immobilienarten treffen: selbstgenutzte Wohnungen und Häuser, vermietete Objekte sowie Betriebsgrundstücke. Werttreiber sind eine Verlängerung der Nutzungsdauer, eine Senkung der Liegenschaftszinssätze und die Einführung eines Regionalisierungsfaktors. Sollte die Ersatzbemessungsgrundlage zum Tragen kommen, sind negative Auswirkungen sogar bei der Grunderwerbsteuer möglich. Bewertungsstichtag ist der 31. Dezember 2022.

Die Opposition erwartet, dass es durch die Veränderungen der Bewertungsvorschriften zu empfindlichen Erhöhungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer kommen wird. Immerhin habe es bei Immobilien in den letzten zehn Jahren eine Wertsteigerung um bis zu 65 Prozent gegeben. Sie beantragte deshalb die Freibeträge für Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern zu erhöhen. um das Elternhaus in der Familie steuerfrei zu vererben.

Die SPD verwies darauf, dass 200 m² Wohnfläche weiterhin steuerfrei vererbt werden können. Der Unions-Antrag wurde mit den Stimmen der Ampelkoalition im Bundestag abgelehnt. cm

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