Neue Empfehlungen für Gutachten zu Berufskrankheiten

Neue Gutachter-Empfehlungen zu Berufskrankheiten erschienen

Hauterkrankungen sind neben COVID-19 die am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. 2024 wurden in Deutschland allein 5.700 dieser Fälle als Berufserkrankung anerkannt.
Gesundheit Arbeitsschutz
Die überarbeiteten Gutachter-Empfehlungen zu Berufskrankheiten sehen beispielsweise die Erweiterung der diagnostischen Methoden vor. Foto: volha_r/Adobe Stock

Bei obstruktiven Atemwegserkrankungen erging das im gleichen Jahr 400 Fällen so. Nun sind zwei vollständig überarbeitete Begutachtungsempfehlungen zu diesen Berufskrankheiten erschienen. Die Bamberger Empfehlung von 2025 überarbeitete vor allem die Empfehlungen für die Feststellung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit bei arbeitsbedingten Hauterkrankungen. Dazu zählen vor allem Handekzeme (BK-Nr. 5101) sowie aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome durch Sonneneinstrahlung. Das war notwendig, weil die Anerkennung einer Berufskrankheit nicht mehr an die Tätigkeitsaufgabe geknüpft ist. Zudem definiert die neue Empfehlung ein einheitliches Verständnis darüber, was unter einer schweren Hauterkrankung zu verstehen und wie sie von Gutachtern zu prüfen ist.

Die Reichenhaller Empfehlung 2024 bildet die aktuellen medizinisch und unfallversicherungsrechtlich relevanten Aspekte zur Begutachtung obstruktiver Atemwegs-Berufskrankheiten ab.

Dazu gehören Erkrankungen, die durch allergisierende Stoffe und chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursacht werden (Berufskrankheiten Nummern 4301 und 4302) sowie Atemwegserkrankungen durch Isocyanate (ohne Alveolitis, BK-Nr. 1315). Präzisiert wurden die Expositionsbeurteilung, die aktualisierte MdE-Tabelle, die Erweiterung der diagnostischen Methoden sowie die Stärkung der Individualprävention.

cm/DGUV

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