BDLA-Bauleitergespräche in Bochum

Neue Rechtslage stärkt ausführende Unternehmen

Fachtagungen und Kongresse
Zum zweiten Mal fanden die bdla-Bauleitergespräche vor der prestigeträchtigen Kulisse des Ruhrkongress in Bochum statt – und verzeichneten mit 400 Teilnehmern einen neuen Besucherrekord. Foto: Hendrik Behnisch, Neue Landschaft

Die vom Bund deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) veranstalteten Bauleitergespräche widmeten sich in diesem Jahr vor allem juristischen Fragen aus der Baustellenpraxis. Mit rund 400 Teilnehmern hat die Fachtagung im Bochumer Ruhrkongress Ende Januar einen erneuten Besucherrekord aufgestellt. Fast jeder, der beim Berufsverband der Landschaftsarchitekten Rang und Namen hat, war ins Zentrum des mittleren Ruhrgebiets gekommen, um zu diskutieren, wie Landschaftsplanung und -bau optimiert werden können.

Neues BGB-Modell zu Nachtragsforderungen "extrem auftragnehmerfreundlich"

Einer wegweisenden Gesetzesänderung bei Nachtragsforderungen nahm sich der -Justiziar Dr. Sebastian Schattenfroh in seinem Vortrag an. Bisher hatte der Auftraggeber - also Bauherr und/oder Planer - ein Anordnungsrecht gegenüber dem ausführenden Unternehmen. Wenn auf der Baustelle Dinge nachgebessert oder Baumaßnahmen erweitert werden mussten, konnte der Auftraggeber verfügen, dass das GaLaBau-Unternehmen diese umsetzen musste. Der Auftragnehmer hatte dann einen automatischen Vergütungsanspruch, dessen Basis allerdings die Urkalkulation war, nicht die aktuellen Preise. Das neue BGB-Modell sei dagegen "extrem auftragnehmerfreundlich", befand Schattenfroh. Das äußert sich konkret darin, dass Bauherren GaLaBauern nachträgliche Leistungen nicht mehr "aufdrücken" können. Aus dem ehemaligen Anordnungsrecht des Auftraggebers ist laut BGB ein "Änderungsbegehren" geworden. Eine Vorleistungspflicht der ausführenden Unternehmen besteht nicht mehr. An ihre Stelle ist eine Pflicht zur Einreichung eines Nachtrags getreten - woraus sich dann eine gegenseitige Verhandlungspflicht zwischen Bauherr und Landschaftsgärtner ergibt. Erst nach 30 Tagen tritt die ehemals automatische Anordnungspflicht des Arbeitgebers auch nach neuer Gesetzeslage in Kraft - als ultima ratio, falls die Neuverhandlungen nicht fruchten. Der Vergütungsanspruch des ausführenden GaLaBauers muss nicht mehr zwingend auf die Urkalkulation der Preise zurückgehen, unter Umständen kommen auch aktuelle Preise in Betracht.

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Fachtagungen und Kongresse
Der Baumsachverständige Dr. Andreas Plietzsch referierte launig über Qualitätsbestimmung von Gehölzlieferungen und gab allerlei praktische Tipps, wie sie am besten zu erreichen sei. Foto: Hendrik Behnisch, Neue Landschaft

Qualitätsbestimmung von Gehölzlieferungen

Dr. Andreas Plietzsch rückte in seinem Vortrag das Beschreiben und Erkennen von Gehölzlieferungen ins Zentrum. Der Baumsachverständige schlug einen launigen Ton an, der beim Publikum nach dem bisherigen Vortragsmarathon zu juristischen Themen und Regelwerken sehr gut ankam. Dabei erlaubte sich Plietzsch einen Seitenhieb Richtung Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL), deren Referenzwerk für sein Vortragsthema, "Gütebestimmung für Baumschulpflanzen er als "Einschlafhilfe" titulierte. Der Grund: In unserer visuell geprägten Zeit sei ein solcher bilderloser Band obsolet. Besser habe es da der Bund deutscher Baumschulen (BdB) gemacht: Dessen kostenlose Broschüren "Erkennen Sie Qualität" seien da die gelungenere Alternative, so Plietzsch. Auf die Kraft der Bilder setzte der eloquente Brandenburger auch während seines Vortrags: Wo vormals primär Paragraphen prangten, schoben sich nun regelmäßig Baumfotos ins Sichtfeld der Besucher. Dabei ermahnte Plietzsch seine Zuhörer, dass Bäume Individuen und bei Qualitätskontrollen nicht nach ästhetischen Maßstäben zu beurteilen seien: "Es geht nicht darum, ob Bäume schön sind. Sie müssen ihre Funktion erfüllen können!" Um einen Blick dafür zu entwickeln, dass sie das auch tatsächlich tun, gab der Baumexperte seinen Zuhörern einige Tipps an die Hand. Wenn eine Baumschullieferung eintrifft, sei beispielsweise der Baumballen sorgfältig zu begutachten. Je größer die Schnittstelle in den Wurzeln sei, desto weniger häufig sei der Baum verpflanzt worden.

Eine geringe Verpflanzungszahl sei auch ein einem wenig feingliedrigen Wurzelwerk erkennbar. Wichtig in dem Zusammenhang: Je häufiger ein Baum korrekt verpflanzt wurde - erkennbar an kleinen Schnittstellen im feingliedrigen Wurzelwerk - desto leichter kann der Baum am neuen Standort seine Funktionen erfüllen. Auch sei Sortenechtheit ein wichtiges Kriterium. Wenn ein pflanzender Unternehmer den Klon einer bestimmten Sorte von der Baumschule abnimmt, könnte er finanziellen Schaden erleiden. Denn ein Klon - auch wenn er zur bestellten Gattung gehört - bringe nicht die gleiche biologische Vielfalt wie das Original mit, so Plietzsch. Wo hier ein detailverliebter Blick auf Unternehmerseite geboten ist, sollte an anderer Stelle Nachsicht walten: Wenn es um Krankheiten und Schaderreger geht. Plietzsch führte aus, dass der Käufer von Schädlingen befallene Gehölze nicht zwingend zurückweisen müsse. Entscheidend sei, dass die entscheidende Krankheit den Baum nicht in seiner Funktionserfüllung beeinträchtige. Um seinen Standpunkt zu untermauern, zeigte der Baumexperte das Foto eines von Schadpilzen befallenen Ahornblattes. "Das ist kein Problem," beschwor Plietzsch seine Zuhörer, "im Herbst fallen die Blätter ab, im neuen Jahr treiben die Blätter dann erregerfrei aus." Ein strenger Blick sei allerdings bei dem Zustand der Kronen geboten: idealtypisch sollte eine "hierarchisch gegliederte und pyramidial aufgebaute Baumkrone" vorliegen. Um das zu gewährleisten, dürfe dem Leittrieb kein anderer Austrieb zu nahe kommen - ein korrekter Schnitt sei bei der Lieferung daher genau zu kontrollieren.

Hendrik Behnisch

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