Der Kommentar

Neue Regeln für den Landschaftsbau

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Im Moment haben Regelwerke für den Landschaftsbau Konjunktur. Die ZTV-Wegebau zum Beispiel hat die Pflasterarbeiten zumindest im Bereich mit geringen Verkehrsbelastungen revolutioniert. Endlich steht einmal das in einem Regelwerk, was schon immer gebaut wurde. Damit ist eine gängige Bauweise legitimiert worden und gibt den Praktikern Halt für die tägliche Arbeit.

Die nun in der VOB Ausgabe 2015 neu gefundene Abgrenzung für die vegetationstechnischen Erd- und Bodenarbeiten gibt den Regelwerken des Landschaftsbaus die alleinige Kompetenz. Nach bisherigem Geltungsbereich gehörte der Oberboden sowohl zu den Landschaftsbauarbeiten als auch zu den Erdarbeiten. Eine eindeutige Zuordnung fehlte somit. Wobei im Bereich Erdbau im Grunde nichts geregelt war, so dass es so aussah, als ob mit dem Boden alles gemacht werden dürfe. Leidtragende waren häufig Landschaftsgärtner, weil das Wasser auf den Flächen stand und die Pflanzen einfach nicht wachsen wollten. Durch die Abstimmung des Geltungsbereiches der ATV DIN 18300 Erdarbeiten und ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten ist nun klar: Egal ob großer Erdbau für die Autobahn, den Flughafen, die Pipeline oder ein kleiner Erdbau für das Einfamilienhaus, für spätere Vegetationsflächen gelten die Normen des Landschaftsbaus und daran müssen sich alle messen lassen.

Gefördert wird dies außerdem durch die nun langsam greifende Umsetzung des Bodenschutzgesetzes. Hier stehen insbesondere der Schutz und die Erhaltung des Bodens als Standort für Vegetation im Mittelpunkt - also der schonende Umgang mit dem Boden und die Beachtung der "Bearbeitungsgrenzen", was Landschaftsgärtner schon immer von den Vorgewerken gefordert haben.

In der Folge wird nun die DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten überarbeitet. Im Fokus werden in Zukunft nicht nur die Landschaftsbauarbeiten im klassischen Sinne stehen. Die Norm wird eben auch gelten, wenn der Spezialtiefbau mit einem 60-t-Bohrgerät auf einer Fläche, die später für Vegetation vorgesehen ist, fahren will. All dies zeigt, dass der Landschaftsbau eine gute Akzeptanz im Bauwesen erreicht hat. Das war vor 30 Jahren noch undenkbar. Aus Sicht des Berufsstandes ist das ein großer Erfolg. Zu verdanken ist es insbesondere dem BGL, der beharrlich in die Regelwerksarbeit investiert, und natürlich auch den ehrenamtlichen Mitarbeitern in den Gremien. Erfreulich ist, dass nun auch der BDLA erkannt hat, dass es sich lohnt, Regelwerksarbeit zu unterstützen. Immer schwieriger wird es dafür, aus dem öffentlichen Bereich Mitarbeiter zu finden. Insgesamt ist die Entwicklung aber positiv.

Was am Ende bleibt, ist die Frage, wann Regelungen in der Praxis ankommen? Denn auch heute noch gibt es Leistungsbeschreibungen, die Pflanzen nach den BdB-Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen erwarten, obwohl es das Regelwerk schon seit über 20 Jahren nicht mehr gibt. Wann denn wohl nach Homogenbereichen ausgeschrieben wird? Auch in 20 Jahren?

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Prof. Dipl.-Ing. (FH) Martin Thieme-Hack
Autor

Hochschule Osnabrück, Fakultät A&L

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