Neue Regeln für Verbandskästen in Betrieben

Arbeitssicherheit
Die Neuerungen gelten sowohl für die kleinen Verbandskästen nach DIN 13157 als auch für die großen nach DIN 13169 in den Betrieben. Foto: DerHexer, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Seit dem 1. November gelten neue Normen für Verbandskästen in Betrieben. Neue Materialien wurden aufgenommen, vorgeschriebene Mengen verändert. Die Neuerungen gelten sowohl für die kleinen Verbandskästen nach DIN 13157 als auch für die großen nach DIN 13169 in den Betrieben.

Die Anzahl der Wundschnellverbände wurde erhöht, da sie die am meisten gebrauchten Verbandsmaterialien bei der Ersten Hilfe sind. Zusätzlich aufgenommen wurden Hautreinigungstücher wie sie bereits seit einigen Jahren im Kfz-Verbandkasten enthalten sind. Ebenfalls neu sind zwei Gesichtsmasken, die neben den bereits seit Jahren etablierten Erste-Hilfe-Handschuhen den Eigenschutz des Ersthelfers erhöhen. Betriebe, die einen großen Verbandskasten vorhalten müssen, können alternativ auch auf zwei kleine zurückgreifen. Bis auf die Anleitung zur Ersten Hilfe und die Verbandsschere umfasst der große Verbandskasten exakt den Inhalt von zwei kleinen Kästen. Vor allem in größeren Betriebsstätten sind die Erste-Hilfe-Materialien im Notfall so schneller greifbar.

Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können weiterhin alternativ einen Kfz-Verbandskasten verwenden. Ein solcher muss dann sowohl in den Betriebsfahrzeugen als auch in der Betriebsstätte vorhanden sein.

Die bisher vorhandenen Verbandskästen müssen nicht sofort ersetzt werden - es sei denn, das Haltbarkeitsdatum ist abgelaufen. Alte Kästen sollten aber sinnvollerweise um das neue Material ergänzt werden.

SVLFG / cm / DGUV

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