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Neue Straßenverkehrsregeln treffen auch den GaLaBau

GaLaBau
Die im April novellierte Straßenverkehrsordnung betrifft auch den Alltag des Garten- und Landschaftsbaus. Foto: Neue Landschaft

Seit dem 28. April gilt eine novellierte Straßenverkehrsordnung. Für den Garten- und Landschaftsbau sind verschiedene neue Regelungen bei der Anfahrt zur und der Abfahrt von der Baustelle besonders wichtig. Die Änderungen betreffen vor allem den Umgang mit dem Radverkehr.

Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge müssen künftig innerorts über 3,5 Tonnen die Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) einhalten. Der Mindestüberholabstand zu Fahrrädern muss innerorts 1,5 m und außerorts 2,0 m betragen. Bisher war lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben. Außerdem gilt ein generelles Halteverbot auf Fahrradschutzstreifen.

Für das Parken oder Halten auf Geh- und Radwegen sowie auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer wird ein Bußgeld bis zu 100 Euro erhoben. Für das Parken oder Halten auf Behindertenparkplätzen oder in der sogenannten zweiten Reihe sind die Bußgelder gestiegen. Neu sind auch Bußgelder für das unberechtigte Parken auf Parkplätzen für elektrisch betriebene Fahrzeuge.

Auch zu schnelles Fahren wird deutlich strenger geahndet. Bisher gab es innerorts ab 31 km/h Überschreitung einen Monat Fahrverbot. Nach den neuen Regeln reichen schon 21 km/h zu viel. Dazu gibt es ein Bußgeld von 80 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. cm

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