Neue Tacho-Pflicht erst ab 100 km um den Betrieb

Das Europäische Parlament hat nach mehrjährigen Beratungen eine Änderung der europäischen Tachografenverordnung verabschiedet. Neu geregelt wurde darin der Ausnahmeradius für die Tachografenpflicht. Für den Garten- und Landschaftsbau sowie das Handwerk ist sie von 50 auf 100 km rund um den Betriebsstandort verdoppelt worden. In dem Ausnahmeradius besteht keine Nutzungspflicht für digitale Tachografen beim Transport eigener Materialien durch nicht hauptberufliche Fahrer in Fahrzeugen bis 7,5 t Masse. "Mit der Festlegung des Radius auf 100 km für den Einbau digitaler Fahrtenschreiber hat die EU-Kommission Kompromissbereitschaft gezeigt. Die Ausweitung des Radius bedeutet für eine Vielzahl der Betriebe aus der Galabau-Branche eine erhebliche Entlastung", freut sich ELCA-Geschäftsführer Dr. Hermann Kurth. Eine Ausweitung der Tachografenpflicht auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 t Masse konnten die betroffenen Berufsverbände verhindern. Eine Erweitung des Ausnahmeradius auf 150 km gelang den Verbänden dagegen nicht. Die neue Tachografenverordnung ist bereits in Kraft treten. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. cm

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Projektleiter*in (m/w/d) gesucht!, Gronau-Epe  ansehen
Gärtner:in (w/m/d) mit Funktion als..., Bremen  ansehen
Landschaftsarchitekt/-in (w/m/d), Wiesbaden  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen