Der BGL dringt in Brüssel und Straßburg auf Mäßigung

Neue, umfangreiche Pflichten für Europas GaLaBau?

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Das Europäische Parlament berät umfangreiche Berichterstattungspflichten von Unternehmen zu Fragen der Nachhaltigkeit. Foto: Bernd Kasper, pixelio.de

Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Das zeigt sich an einer neuen Richtlinie die zurzeit im Europäischen Parlament (EP) beraten wird. COM (2021) 0189 betrifft umfangreiche Berichterstattungspflichten von Unternehmen zu Fragen der Nachhaltigkeit. Es geht um Umweltschutz, soziale Verantwortung, Umgang mit Mitarbeitern, Achtung der Menschenrechte, Bestechung und Diversität. Bisher sollten damit nur Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten behelligt werden. Jetzt wollen einflussreiche grüne Abgeordnete auch Betriebe über zehn Mitarbeiter berichten lassen.

COM (2021) 0189 ist der Entwurf der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Europäische Kommission hatte sie im April 2021 vorgelegt. Sie soll die vor acht Jahren eingeführte Nachhaltigkeitsberichterstattung für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern und Banken auf Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro oder Nettoumsatzerlösen höher als 40 Millionen Euro erweitern.

Erweitert werden soll auch der Katalog der zu erstattenden Berichte. In Bezug auf die Nachhaltigkeit detailliert beschrieben werden sollen das Geschäftsmodell, die Strategie, die Ziele und die Wertschöpfungskette des Unternehmens, aber auch die Rolle der Geschäftsführung, die wichtigsten Unternehmensrisiken und wie mit ihnen umgegangen wird.

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Haben Kontakt mit deutschen Europaabgeordneten aufgenommen: BGL-Präsident Lutze von Wurmb ... Foto: Paul-Philipp Braun/BGL
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... und BGL-Referent Thomas Krämer. Foto: BGL

Firmen-Interna sollen offengelegt werden

Immaterielle Vermögenswerte, einschließlich Informationen über das intellektuelle, das Human-, das Sozial- und das Beziehungs-Kapital sollen ebenfalls offengelegt werden. "Net Sales", "Operating Expenses" und "Investments" im Einklang mit der EU-Taxonomieverordnung gehören auch dazu. Die EU-Kommission will dazu "Sustainability Reporting Standards" vorlegen.

Die neue Richtlinie sieht spätestens nach drei Jahren eine Überprüfung der Nachhaltigkeitsberichte vor. Wirtschaftsberatungsunternehmen bereiten sich deshalb schon auf das neue Arbeitsfeld vor. Die ersten Werbebroschüren können im Internet abgerufen werden. Allein in Deutschland dürften nach COM (2021) 0189 bald rund 15.000 Unternehmen Beratungsbedarf haben.

Grüne präsentieren eine "Hochrisikoliste"

Weitaus mehr aber werden es, wenn sich die grünen Abgeordneten im Europäischen Parlament mit ihrem Vorhaben durchsetzen, sämtliche Betriebe bestimmter Branchen zur neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verpflichten. Dazu haben sie in den parlamentarischen Beratungen eine "Hochrisikoliste" vorgelegt, die auch den Bausektor und die Dienstleistungen rund um das Gebäude benennt. Nach der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE) gehört der Garten- und Landschaftsbau zu den Gebäudedienstleistungen.

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) dringt in Brüssel und Straßburg auf Mäßigung. "Diese - rein statistisch bedingte - Zuordnung darf nicht zu einer bürokratischen Mehrbelastung der grünen Branche führen", schrieb BGL-Präsident Lutze von Wurmb im Februar an verschiedene deutsche Europaabgeordnete. "Die Landschaftsgärtnerinnen und Landschaftsgärtner arbeiten mit der Pflanze und setzen sich seit langem für mehr lebendige und gepflegte grüne Infrastruktur ein." Damit leiste die Branche einen entscheidenden Beitrag für Klimaanpassung und Klimaschutz. "Vor diesem Hintergrund erscheint es geradezu absurd, unseren Mitgliedsbetrieben zusätzliche Pflichten aufzubürden, wenn diese Form der Berichterstattung eigentlich auf ganz andere Branchen zielt", ergänzt der zuständige BGL-Referent Thomas Krämer.

Rechtsausschuss nimmt KMU in Schutz

Weil sich die von Europas Grünen gewünschte Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinienentwurfs COM (2021) 0189 auch auf andere kleine und mittlere Betriebe verheerend auswirken würde, hat sich auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eingeschaltet.

Das Engagement des BGL und seiner Partner ist nicht ohne Erfolg geblieben: Im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments fand sich keine Mehrheit für die Vorschläge der grünen Abgeordneten, über Hochrisikolisten weite Teile der Wirtschaft zu erfassen. Doch noch sind die grünen Vorschläge nicht vom Tisch. Im Plenum des Europaparlaments müssen sie noch debattiert werden. Auch im sogenannten Trilog von Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und dem Rat der Europäischen Union könnten sie noch eine Rolle spielen. cm

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