Neue Umsatzsteuer-Regelung zu Rechnungen

Mitte des Jahres sind steuerliche Vorschriften geändert worden, die dazu führen, dass auf Rechnungen der Text "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG" enthalten sein muss, um den Vorsteuerabzug bei Rechnungen von Subunternehmern oder Fremdleistern geltend machen zu können. Insoweit hat es eine Änderung hinsichtlich des oft verwendeten Formulartextes "Wir weisen hiermit auf den Übergang der Steuerschuld nach § 13b UStG hin." gegeben.

Eine andere Bezeichnung als die "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG" ist nicht mehr statthaft/gültig. Deshalb ist darauf zu achten, dass verwendete Formulare entsprechender Dienstleistern überprüft und gegebenenfalls moniert werden. Paragraf 13b UStG wurde mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 eingeführt, der alle bauleistenden und damit fast alle GaLaBau-Betriebe betrifft. Die Neuregelung bewirkt, dass die Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer (Steuerschuldnerschaft) vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber übergeht, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

VGL Nordrhein-Westfalen

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