Angriff auf die Kapitalbasis der Unternehmen

Neue Vermögenssteuer wäre im Zweifel existenzgefährdend

Kritiker der vermeintlich ungerechten Wohlstandsverteilung in Deutschland wollen die Vermögenssteuer wieder einführen. Doch anders als oft behauptet, ist eine solche Steuer im Ausland keineswegs Standard. Vor allem aber könnte sie leicht die Substanz der Unternehmen angreifen und damit Arbeitsplätze gefährden. Darauf hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hingewiesen.

Befürworter verweisen auf das Ausland

Seit jeher ist die Verlockung für Regierungen groß, den Staatssäckel durch die Besteuerung privater Vermögen zu füllen. Doch offenbar gibt es auch gute Gründe, davon Abstand zu nehmen. Jedenfalls haben die allermeisten Länder der Europäischen Union, die in der Vergangenheit eine Vermögenssteuer erhoben haben, diese wieder abgeschafft.

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Projektleitung Freiraum-/Grünplanung (m/w/d), München  ansehen
Fachkraft für Baumkontrolle (m/w/d), Stuttgart  ansehen
Abteilungsleiter (m/w/d) der Landschaftspflege /..., Worms  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Dennoch verweisen die Befürworter einer solchen Steuer darauf, im Ausland würde ein erheblich höheres Aufkommen aus vermögensbezogenen Steuern erzielt als in Deutschland. Das ist erst einmal richtig (Grafik):

Insgesamt beliefen sich die auf Vermögen erhobenen Steuern in Deutschland 2012 auf 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. In den USA waren es 3 Prozent, in Frankreich und Großbritannien sogar rund 4 Prozent. Allerdings umfasst dieser Vergleich weit mehr Steuerarten als nur die Vermögenssteuer im engeren Sinne. Ein näherer Blick zeigt, dass im Ausland vor allem die Grundsteuer eine große Rolle spielt. Sie trägt in 18 der 26 untersuchten Industrieländer mehr als die Hälfte zum Aufkommen aus vermögensbezogenen Steuern bei.

Der populäre Vergleich hinkt enorm

Der Hintergrund ist, dass die Grundsteuer insbesondere in den angelsächsischen Ländern die Gebühren für Straßenreinigung, Müllentsorgung und Abwasserbeseitigung ersetzt. In Deutschland werden diese Gebühren separat erhoben. Darüber hinaus leisten in vielen Ländern auch Vermögenstransaktionssteuern und hier vor allem die Grunderwerbssteuer einen maßgeblichen Beitrag zum Aufkommen aus vermögensbezogenen Steuern.

Die Erbschaftssteuer sowie eine Vermögenssteuer im engeren Sinn sind dagegen im Ausland weitgehend unbedeutend - und das aus gutem Grund. Denn gerade für Unternehmen kann die daraus entstehende Belastung extrem hoch sein. In wirtschaftlich schlechteren Phasen kann die Vermögenssteuer sogar die Substanz von Unternehmen angreifen. Dazu muss ein Betrieb noch nicht einmal Verluste schreiben, wie ein Beispiel zeigt (Kasten).

Mit einem solchen Angriff auf die Kapitalbasis verschlechtert der Staat die Chancen der Unternehmen, aus einer schwierigen Lage wieder in die Gewinnspur zurückzufinden. Damit ist die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit gefährdet und spätestens mittelfristig wird dann auch ein Abbau von Arbeitsplätzen unvermeidlich sein.

iwd

Was die Vermögenssteuer für Unternehmen bedeuten würde

Einige Bundesländer haben bereits 2012 einen Entwurf zur Wiederbelebung der Vermögenssteuer vorgelegt. Angenommen, der Vorschlag wäre bereits realisiert, wäre für ein Personenunternehmen folgendes Beispielszenario im Steuerjahr 2013 möglich gewesen (Grafik):

Das Unternehmen hat 1000 Euro investiert und von 2010 bis 2012 daraus jeweils einen Ertrag von 100 Euro erwirtschaftet. Das für die Vermögenssteuerermittlung relevante Bewertungsgesetz legt nun allerdings nicht den tatsächlichen Ertragssatz von 10 Prozent zugrunde, sondern einen derzeit auf 7,09 Prozent festgelegten Kapitalisierungszins. Um bei diesem Zinssatz 100 Euro Ertrag zu erzielen, hätte das Unternehmen folglich 1410 Euro investieren müssen - und genau dieser Betrag ist nun Grundlage für die Vermögenssteuer des Jahres 2013. Da der Steuersatz nach dem Vorschlag der Bundesländer 1Prozent betragen soll, ergibt sich in diesem Beispiel eine Steuerschuld von 14,10 Euro.

Hat das Unternehmen auch 2013 aus seiner Investition 10 Prozent Rendite erzielt, also wiederum 100 Euro, entfallen darauf zusätzlich Ertragssteuern in Form von Gewerbe- und Einkommenssteuer sowie der Solidaritätszuschlag - summa summarum 48,42 Euro. Zusammen mit der Vermögenssteuer muss der Betrieb auf seine brutto verdienten 100 Euro 62,53 Euro Steuern zahlen, sodass noch 37,47 Euro übrig bleiben. Wenn das Unternehmen aber im Jahr 2013 nur 2 Prozent Investitionsertrag erzielt hat, wird die Situation sogar existenzbedrohend. Denn die Ertragssteuern fallen nun zwar geringer aus, nicht aber die anhand der vergangenen Erträge berechnete Vermögenssteuer: Der Betrieb muss auf seine 20 Euro Bruttoertrag 23,79 Euro Steuern an den Fiskus abführen. Die Steuerbelastung übersteigt also den erzielten Gewinn, das Unternehmen muss seine Kapitalsubstanz angreifen.

Bei einer Kapitalgesellschaft sieht die Rechnung zwar anders aus, weil hier zur Besteuerung auf betrieblicher Ebene noch die Besteuerung der Anteilseigner hinzukommt. In jedem Fall aber würde die Vermögenssteuer die Steuerbelastung der Unternehmen auf einen im internationalen Vergleich extrem hohen Wert treiben (vgl. iwd 20/2014). Und auch für diese Firmen gilt: Wenn nach ein paar guten Jahren der Gewinn schrumpft, bleibt die Vermögenssteuer zunächst gleich, sodass die Gesamtsteuerbelastung höher ausfallen kann als der erwirtschaftete Ertrag.

iwd

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen