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Neue VOB/A-Gesamtausgabe kommt Anfang 2019

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Die zuletzt 2016 aktualisierte Ausgabe der VOB soll bis Anfang 2019 eine komplette Überarbeitung des Teils A erhalten. Foto: Beuth Verlag

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) plant eine neue VOB/A-Gesamtausgabe. Sie soll Anfang 2019 herausgegeben werden. Überarbeitet werden der erste, zweite und dritte Teil der VOB/A. Zugleich soll es Änderungen am Teil C geben. Das erklärte Reinhard Janssen, Leiter des Referats "Recht des Bauwesens, Öffentliches Auftragswesen" im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gegenüber dem Informationsdienst "update Vergabe" des "Behörden Spiegels".

Mit den Änderungen werden die Bestimmungen der VOB-Unterschwellenvergaben an die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) weiter angenähert. Nach Angaben Janssens sollen die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gleichrangig werden. So würde auch die VOB/A eine Wahlfreiheit zwischen zwischen öffentlicher Ausschreibung und beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ermöglichen.

Der Direktauftrag soll auch für Bauleistungen im Unterschwellenbereich zum Zuge kommen. Diskutiert wird eine Wertgrenze von 3000 Euro. Muster dafür ist der Bundeshochbau: Dort liegt ein Auftragswert von 5 Prozent innerhalb dieser Wertgrenze. Auch sollen die Eignungsnachweise vereinfacht werden.Geht es um einen Auftrag von bis 10.000 Euro, darf der Auftraggeber nicht länger Eignungsnachweise fordern, die ihm bereits aus einem anderen Vergabeverfahren vorliegen und unverändert gültig sind.

Zudem sollen künftig grundsätzlich mehrere Hauptangebote abgegeben werden können. Dann muss jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein. Will ein Auftraggeber jedoch nicht mehrere Hauptangebote erhalten, so kann er das im Vorfeld ausdrücklich ausschließen. Klarer gefasst werden sollen die Regeln zur Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen. Dabei soll der Auftraggeber entscheiden können, ob er Nachforderungen ermöglichen will oder nicht. Er muss das jedoch ebenfalls im Vorfeld bekannt geben. cm

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