Neuen Sachkundenachweis Pflanzenschutz beantragen

Pflanzenschutzmittel Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL)
Der neue Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat muss bis spätestens bis zum 26. Mai 2015 online beantragt werden. Grafik: SKN

Jeder, der beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, Pflanzenschutzmittel verkauft, Nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder über den Pflanzenschutz berät muss ab dem 26. November kommenden Jahres einen bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat besitzen. Darauf hat der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL) Nordrhein-Westfalen die GaLaBau-Unternehmen noch einmal hingewiesen.

Als Nachweis der Pflanzenschutz-Sachkunde reicht zukünftig nicht mehr der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung, eines abgeschlossenen Studiums oder einer bestandenen Sachkundeprüfung aus. Zukünftig wird ausschließlich der neue einheitliche Sachkundenachweis im Scheckkartenformat akzeptiert.

Damit die eigene Pflanzenschutz-Sachkunde auch weiterhin ihre Gültigkeit behält, muss der neue Sachkundenachweis spätestens bis zum 26. Mai 2015 online beantragt werden. Der Antrag, Hilfen zum Ausfüllen des Antrags und Informationen zur Abgabe bei der zuständigen Dienststelle des jeweiligen Bundeslandes stehen auf der Website pflanzenschutz-skn.de zur Verfügung. Die Ausgabe der Plastikkarte ist gebührenpflichtig.

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