Neuer FLL-Fachbericht zum Winterdienst

Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) hat einen neuen Fachbericht "Winterdienst" vorgelegt. Er soll auf der der FLL-Fachtagung "Winterdienst" am 6. Oktober im EBZ Bochum der Fachöffentlichkeit ausführlich vorgestellt werden.

Gerade in Zeiten des viel diskutieren Klimawandels ist das Thema "Winterdienst" für viele Akteure, die Verantwortung für Freiflächen haben, sei es als Eigentümer, Betreiber oder Dienstleister, ein wichtiges Thema. Die Leistung ist auf der einen Seite von viel Unkalkulierbarem geprägt. Auf der anderen Seite stiegen die Sicherheitserwartungen der Nutzer von Gehwegen und anderen nutzbaren Freiflächen. Für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen gibt es zwar hinreichend Regelungen und Bestimmungen. Regelungen die sich speziell mit den Fragen rund um den Winterdienst auf privaten Flächen und öffentlichen Flächen, welche die Kommune aus ihrer Verpflichtung dem Anlieger übertragen hat, gibt es dagegen kaum.

Der neue Fachbericht "Winterdienst" bietet keine unmittelbaren vertraglichen Grundlagen. Hier werden eher Hinweise für die Akteure gegeben und mit Beispielen untermauert, die in Vertragswerke einfließen sollten beziehungsweise einer inhaltlichen Gestaltung im Vertrag bedürfen. Neben den nicht abschließenden Hinweisen zur rechtlichen Situation gibt es Hinweise zu den verschiedenen Arten der Vertragsgestaltung und der Vergütung.

Anders als in den anderen Leistungsbereichen im Freiflächenmanagement lassen sich beim Winterdienst überhaupt keine Annahmen über die Häufigkeit der Einsätze treffen. Daraus ergeben sich Situationen, das Kosten nur für das Bereitstellen und durch die Einsatzbereitschaft entstehen, auch wenn es im ganzen Winter gar keinen Anlass für Winterdienst gibt.

Ganz neu sind auch Hinweise was in einer Leistungsbeschreibung stehen soll, damit diese eindeutig und erschöpfend ist und es später zu keinen Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Vergütung kommt. Weiter soll eine Liste zu "Besonderen Leistungen" und "Nebenleistungen" zur Klarheit von Leistungsbeschreibungen und zur zweifelsfreien Definition der vertraglichen Leistung beitragen. Schlussendlich gibt es Hinweise zur Abwicklung, Dokumentation und Kontrolle der Leistungen rund um den Winterdienst. cm/FLL

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