Für Verträge die ab dem 1. Januar 2018 geschlossen werden gilt es nun, das neue Bauvertragsrecht, oder besser das Kapitel 2 "Bauvertrag" als Teil des Werkvertragsrechts, nach § 631 ff BGB. Seit dem am 1. Januar 1900 als erstmals ein Bürgerliches Gesetzbuch in Kraft getreten ist, hat sich dieses Gesetzt sehr verändert. Inzwischen gibt es Regelungen für ein langfristiges Urlaubsprodukt, einen Teilzeit-Wohnrechtevertrag oder einen Verbraucherdarlehensvertrag. Auch werden Maklerverträge, Ehevermittlungen und Reiseverträge gesetzlich geregelt. Woran...