Neues Gesetz soll Gläubigervergleich absichern

Die Bundesregierung hat einen von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Anfechtungsrechts nach der Insolvenzverordnung beschlossen. Im Kern geht es um die Absicherung des sogenannten Gläubigervergleichs. Gläubiger, wie Dienstleister, Handwerker oder Warenlieferanten, die bei vorübergehenden Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen helfen, sollen künftig vor Rechtsunsicherheiten geschützt werden, die von der Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen.

Derzeit wissen Gläubiger, die sich mit ihren Schuldnern über Rangrücktritte, Forderungsverzichte, langfristige Stundungen oder Zahlungsaufschübe verglichen haben, nicht, ob sie im Falle einer Insolvenz die bis dahin geflossenen Rückzahlungen auf Dauer behalten können. Oft fechten Insolvenzverwalter bis zu zehn Jahren später erfolgreich die Zahlungen des Schuldners mit Hinweis auf eine angebliche Kenntnis der Gläubiger von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit an. Als Indizien für eine solche Kenntnis werden dabei Rücklastschriften, überfällige Forderung, oftmalige Mahnungen oder Leistungen nur gegen Vorkasse gewertet. Das Geld muss dann an den Insolvenzverwalter zugunsten der Insolvenzmasse zurückgezahlt werden.

Das soll sich jetzt ändern. Der Gesetzentwurf sieht zunächst vor, die Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre zu verkürzen. Davon ausgenommen bleiben allein Vermögensverschiebungen oder Bankrotthandlungen. Vor allem aber bekommen Gläubiger, die illiquiden Schuldnern mit Zahlungsvereinbarungen oder Zahlungserleichterungen wieder auf die Beine helfen wollen, künftig Gewissheit, dass dies für sich genommen keine Anfechtung begründet. Wörtlich heißt es im Gesetzentwurf: "Hatte der andere Teil mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung getroffen oder diesem in sonstiger Weise eine Zahlungserleichterung gewährt, wird vermutet, dass er zur Zeit der Handlung die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht kannte."

Der Garten- und Landschaftsbau sowie die Baubranche haben den Gesetzentwurf begrüßt. "Der aktuelle Entwurf ist ein wichtiges positives Signal für den Mittelstand", sagte BGL-Präsident August Forster, "besonders die Verkürzung der Anfechtungsfristen von zehn auf vier Jahre, unter anderem bei Ratenzahlungsgeschäften, sorgt für mehr Rechtssicherheit." Ähnlich sieht es Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. Die im Baubereich bewährte Praxis, bei vorübergehenden Liquiditätsschwierigkeiten einen Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen zu vereinbaren, wird so auf rechtssicheren Boden gestellt.

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