Bundesgartenschau, Umsatzsteuer, Risikorücklagen

Nordrhein-Westfälischer Meinungsaustausch im Bundestag

Politik und Verbände
Helmut Kaltefleiter (l.), GaLaBau-Unternehmer aus Verl, hört den Ausführungen von MdB Dr. Günther Krings (CDU) aus Mönchengladbach zu. Foto: VGL Nordrhein-Westfalen

Vom Deutschen Bundestag werden so manches Gesetz und zahlreiche Richtlinien initiiert und entschieden, an die sich die Unternehmen des Gartenbaus zu halten haben: vom Pflanzenschutz bis hin zu steuerrechtlichen Bewertungen. Um den Mitgliedern des Bundestages aus Nordrhein-Westfalen einen direkten Kontakt zu betroffenen Unternehmern zu erleichtern, luden die drei größten Verbände des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen zu einem Parlamentarischen Frühstück ein.

14 NRW-Abgeordneten waren dabei

Es war das zweite Mal, dass der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL) Nordrhein-Westfalen mit einem Frühstücks-Angebot in Berlin den Meinungsaustausch mit Bundespolitikern aus NRW suchte. Insgesamt 14 Abgeordnete nutzten die Gelegenheit zum Gespräch. "Unser diesjähriges Frühstück hat gezeigt, dass die Bundestagsabgeordneten zunehmend daran interessiert sind, auch im Themenbereich Gartenbau, Landschaftspflege und -gestaltung einen direkten Kontakt zu den Fachunternehmen zu unterhalten", sagte VGL-Geschäftsführer Dr. Karl Schürmann. Seine Geschäftsführer-Kollegen Günter Bayer, Landesverband Gartenbau Rheinland, und Jürgen Winkelmann, Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe, hatten ebenfalls festgestellt, dass die NRW-Abgeordneten an ihrem Arbeitsplatz in Berlin eher zu einem vertiefenden Meinungsaustausch kommen als in ihren Wahlkreisen.

Neue Verbraucherrichtlinie kritisiert

Dabei war es GaLaBau-Präsident Hans Christian Leonhards wichtig, dem Thema Grüne Stadt auf Bundesebene mehr Gewicht zu geben. Und als bevölkerungsreichstes Bundesland bietet sich Nordrhein-Westfalen mit seinen Ballungsräumen dazu an, in Form einer weiteren Bundesgartenschau ein nachhaltiges Instrument für die Stadtentwicklung zu präsentieren. Kritisch sehen die Landschaftsgärtner momentan vor allem eine neue Verbraucherrichtlinie, nach der die Privatkunden bei Aufträgen für landschaftsgärtnerische Leistungen noch ein Widerrufsrecht hätten, wenn die Arbeiten schon alle erledigt sind.

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Helmut Kaltefleiter (l.), GaLaBau-Unternehmer aus Verl, hört den Ausführungen von MdB Dr. Günther Krings (CDU) aus Mönchengladbach zu. Foto: VGL Nordrhein-Westfalen

Für Helmut Rüskamp, Gartenbau-Präsident in Westfalen-Lippe, und Heinrich Hiep, Gartenbau-Präsident in Rheinland, besteht zudem auf den Feldern Pflanzenschutz und Steuerrecht zunehmender Handlungsbedarf. Sie mahnten eine Harmonisierung der Pflanzenschutzmittel-Zulassung innerhalb der EU an - damit alle Gärtner überall die gleichen Fungizide, Pestizide und Herbizide anwenden dürfen. Die bislang vorhandenen Unterschiede beeinträchtigen insbesondere in den Grenzregionen einen chancengleichen Wettbewerb.

Risikorücklagen steuerlich nachjustieren

Im Steuerrecht sollten aus Sicht der Gärtner zwei Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden. So gilt es, bei der Umsatzsteuerberechnung für selbstgenutzte Energie bspw. aus dem eigenen Blockheizkraftwerk eine Vollkostenbetrachtung zugrunde zu legen. Es dürfe nicht sein, dass selbsterzeugter Strom und Wärme bei Eigennutzung umsatzsteuerlich teurer werden als beim Bezug von externen Anbietern. Nachjustiert werden sollte auch bei der steuerlichen Berücksichtigung von Risikorücklagen für nicht versicherbare Schäden, wie sie beispielsweise durch Quarantäne-Schädlinge oder Überschwemmungen durch Starkregen entstehen können.

pcw

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