Nordrhein-Westfalen: CDU-Fraktionsvize beim GaLaBau

VGL Nordrhein-Westfalen Politik und Verbände
Ralph Brinkhaus (3. v. r.) zeigte großes Verständnis für die Nöte des GaLaBaus. Mit dabei (v. l. n. r.): Tobias Kaltefleiter, Junior Verler Gartenbau, Dr. Karl Schürmann, VGL-Geschäftsführer, Ursula Heinen-Esser, BGL-Hauptgeschäftsführerin, Helmut Kaltefleiter, Inhaber Verler Gartenbau, Josef Mennigmann, VGL-Vizepräsident und Christoph Lau, stellvertretender VGL-Geschäftsführer. Foto: VGL Nordrhein-Westfalen

"Es kann nicht angehen, dass Kommunen, die für andere Kommunen Dienstleistungen erbringen, dafür keine Mehrwertsteuer berechnen müssen. Dieses führt zu einem massiven Wettbewerbsnachteil im Bereich der öffentlichen Auftraggeber", so das Fazit eines Gesprächs, zu dem sich Vertreter des nordrhein-westfälischen Garten- und Landschaftsbaus und des GaLaBau-Bundesverbandes mit Ralph Brinkhaus, dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und finanzpolitischen Sprecher der CDU Bundestagsfraktion trafen.

Ursula Heinen-Esser, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL), machte die Position des Berufsstandes zu den Auswirkungen der Steuerrechtsänderung im Umsatzsteuergesetz für die Branche deutlich. Warum das neue Gesetz zur Umsatzsteuerbefreiung für interkommunale Zusammenarbeit sich nachteilig für die Unternehmen auswirkt, erläuterten auch der Vizepräsident des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL) Nordrhein-Westfalen, Josef Mennigmann und Helmut Kaltefleiter, Inhaber des Unternehmens Verler Gartenbau KG in Verl.

Die Initiative für das Gesetz sei von den Bundesländern ausgegangen, die großes Interesse daran hätten, Druck auf die kommunalen Spitzenverbände auszuüben, um die interkommunale Zusammenarbeit zu fördern, erinnerten die Vertreter der grünen Branche. In diesem Falle sei das aber eindeutig zu Lasten der GaLaBau-Betriebe gegangen.

Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende zeigte großes Verständnis für die Anliegen des Berufstandes, machte jedoch deutlich, dass es praktisch kaum möglich sei, eine Entscheidung im Bundestag gegen die kommunalen Spitzenverbände und die Kommunalpolitiker durchzusetzen. Er schlug deshalb vor, eine Formulierung in der Begründung des Gesetzes zu platzieren, die eindeutig auf eine Benachteiligung der Wirtschaftsbranchen hinweise. Dann müsse das Gesetz spätestens nach zwei Jahren dazu überprüft werden.

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