Beratertag 2015 im Bildungszentrum Gartenbau Essen

Nordrhein-Westfalen: Teure Fehler im Arbeitsrecht vermeiden

Der Beratertag des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL) Nordrhein-Westfalen 2015 im Bildungszentrum Gartenbau in Essen erfreute sich großen Zuspruchs. Geboten wurden aktuelle Themen, die den Nerv der Unternehmer traf. Die Referenten bereiteten betriebswirtschaftliche und rechtliche Themen in kurzen, fachlich Impulsvorträgen auf.

Minijobber haben gleiche Rechte

Reges Interesse fand der Vortrag von Rechtsanwalt Stephan Eichner, der über den Mindestlohn in der Praxis referierte. Das Plenum stellte viele Fragen zu den Aufzeichnungspflichten, die Eichner kompetent und anschaulich beantworten konnte. Darüber hinaus wurde die Haftung des Auftraggebers thematisiert.

Es folgte Meinholf Anhalt, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, der in seinem Vortrag nachdrücklich darauf hinwies, dass Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen in der Verantwortung des Unternehmers liegen. Er machte die Zuhörer zudem darauf aufmerksam, dass insbesondere der Gesundheitsschutz ein Thema sei, dass zukünftig den GaLaBau noch intensiver betreffen werde.

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"Arbeitsrecht - teure Fehler vermeiden bei geringfügiger entlohnter und kurzfristiger Beschäftigung" hieß das Thema von Michael Klein vom Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft in Münster. Der Referent stellte zuerst die häufigsten Fehlerquellen vor, die im Hinblick auf das Arbeitsrecht auf Unternehmensseite entstehen. Als Grundvoraussetzung nannte er die Unterzeichnung eines schriftlichen Arbeitsvertrages. Er wies wiederholt darauf hin, dass für Minijobber und kurzfristig Beschäftigte grundsätzlich die gleichen Rechte wie für Vollzeitbeschäftigte gelten. Das äußere sich beispielsweise beim Urlaubsanspruch oder dem Kündigungsschutz.

Einen Überblick über die Rechtformen gaben Alexander Neumann, Beckmann Unternehmensentwicklung GmbH, und Sebastian Booke, Rechtsanwaltskanzlei Schwedtmann. Sie beleuchteten ausführlich die Vorteile, aber auch die Grenzen der jeweiligen Rechtsformen. Sie verwiesen zudem darauf, dass immer je nach GaLaBau-Betrieb entschieden werden muss, welche Rechtsform geeignet ist.

Was muss ich meinen Steuerberater fragen? Darauf wusste Betriebsberater Martin Hartmann aus Schwerte die Antworten. Er verstand es, den Zuhörern den richtigen Umgang mit dem Steuerberater näher zu bringen. Zu Beginn machte er deutlich, wie es gelingt, den passenden Steuerberater auszuwählen. Doch er verwies auch darauf, dass der Unternehmer jederzeit die Verantwortung für die Qualität und Richtigkeit seiner Buchhaltung trägt. Um Risiken zu reduzieren, sollte der Anspruch an den Steuerberater deshalb definiert werden und nach der Auswahl sollten Festlegungen getroffen werden, damit der Unternehmer immer Herr der Buchhaltung bleibt.

Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude

Viele GaLaBau-Unternehmen befinden sich mit ihren Betriebshöfen in der Peripherie der Städte. Da es wegen positiver Betriebsentwicklungen immer häufiger dazu kommt, dass eine Erweiterung oder Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude in Frage kommt, stieß der Vortrag von Volkmar Nies, Landwirtschaftskammer NRW, auf reges Interesse bei den Zuhörern. Er skizzierte die Chancen und Risiken auf anschauliche Weise und stand anschließend für individuelle Fragen zur Verfügung.

Den Abschluss des Beratertages machte Sascha Kleinhaus, GaLaBau-Unternehmer und Geschäftsführer der Kleinhaus GmbH, die sich Arbeitnehmerüberlassungen und Personaldienstleistungen im Garten- und Landschaftsbau widmet. An konkreten Beispielen erläuterte er, wann es für Unternehmer im Garten- und Landschaftsbau sinnvoll ist, auf die Dienstleistungen einer Personalservice-Agentur zurückzugreifen.

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