Der Kommentar

Normen machen Märkte

Die aktuelle Marktabgrenzungspolitik der USA bereitet schon vielen Industrieunternehmen Sorge, weil dadurch insgesamt weniger Produkte verkauft werden könnten. Freier Handel hat für Deutschlands Wirtschaft eine hohe gesamtwirtschaftliche Bedeutung. So könnten Handelsbeschränkungen für die Autoindustrie am Ende auch die Nachfrage im Landschaftsbau belasten. Die Diskussionen rund um TTIP, das Transatlantische Freihandelsabkommen, sind gänzlich zum Erliegen gekommen. Für die Gegner eine gute Nachricht, weil das viel zitierte Chlorhuhn nun nicht nach Europa geliefert werden darf. Dafür dürfen europäische Bauern weiterhin viele Antibiotika in den Ställen verfüttern. Es sind also nicht nur Zölle, die Märkte beschränken oder öffnen, es sind auch die Qualitätsstandards.

Die Europäische Union hat sich schon vor langer Zeit zu einem gemeinsamen, offenen Markt verpflichtet. Keine Zölle oder andere Marktbarrieren soll es zwischen den Ländern der EU geben. Das ist der Grund, warum fast alle Stoffe und Bauteile, die auf unseren Baustellen verwendet werden, inzwischen europäisch genormt sind. Nichts soll den freien Handel innerhalb Europas beschränken.

Ein häufiges Problem ist, dass gemeinsame Standards häufig der kleinste gemeinsame Nenner sind und selten den Verbraucher im Blick haben, sondern wirtschaftliche Interessen der Produzenten. Die Brandkatastrophe im Londoner Grenfell Tower hat in schrecklicher Deutlichkeit gezeigt, dass der kleinste gemeinsame Nenner und wirtschaftliche Interessen häufig unzureichend sind.

Wer an Normen mitarbeiten darf, ist nicht geregelt. "Interessierte Kreise" nennt das Deutsche Institut für Normung die Mitglieder, die in einem Normungsgremium mitarbeiten. Vollkommen richtig ist auch, dass jeder hier seine Interessen vertreten soll. Eine Norm ist also immer das Ergebnis der Menschen oder Institutionen, die daran mitgearbeitet haben. Daher ist bei der FLL auch zu sehen, wer an der Erarbeitung der Regelwerke mitgewirkt hat. Manchmal kommen auch nur Interessenten zusammen, um ihr eigenes Produkt zu normen, wie das beispielsweise bei der DIN EN 13948 der Fall ist. Dort haben die Herstellen von Bitumenbahnen ihr eigenes Verfahren zur Prüfung der Durchwurzelungsfestigkeit genormt, obwohl es schon ein anerkanntes Verfahren gab. Das anerkannte Verfahren hat aber nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt. Beim Kunststoffrasen wurde mithilfe der Europäischen Union wegen einer unzulässigen Marktbeschränkung dafür gesorgt, dass Grenzwerte für die Schadstoffbelastung gestrichen werden, so dass auch Recyclingstoffe weiterhin verwendet werden dürfen. Da es keine wissenschaftlich belegten Grenzwerte gibt, wäre es vielleicht auch schwierig, diese zu finden. Da Europäische Normen den Markt in Deutschland bestimmen, muss der Landschaftsbau auch in Zukunft gut aufgestellt sein und die internationale Normungsarbeit mit gestalten, sonst treffen andere die Entscheidung zwischen Chlor- und Antibiotikum-Huhn.

Ihr Martin Thieme-Hack

NL-Stellenmarkt

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