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Normenkontrollrat verlangt Gesetze an KMU auszurichten

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat die Bundesregierung aufgefordert, die Rechtsetzung in Zukunft stärker an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu orientieren. "Neue Gesetze sollten nach Auffassung des NKR gleich zu Beginn systematisch aus der Sicht von KMU entwickelt werden", heißt es im Jahresbericht des unabhängigen Beratungsgremiums der Bundesregierung an Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Sonderregelungen für größere Unternehmen

"Bei Regelungen, die kleine und mittlere Unternehmen stark betreffen, sollten diese vom Gesetzgeber auch als der Regelfall betrachtet werden", schreibt der Normenkontrollrat der Bundesregierung ins Stammbuch. Anstelle von Ausnahmen für KMU seien dann Sonderregelungen für größere Unternehmen denkbar. Gegenwärtig sei es aber meist umgekehrt.

Eine bessere Berücksichtigung der Belange kleiner und mittlerer Unternehmen könne "nur mit einer gezielten und frühzeitigen Beteiligung von KMU während der Gesetzesvorbereitung erreicht werden". Daher sei es positiv, dass die Bundesregierung zurzeit prüfe, ob neue Beteiligungsformen das Instrument der Verbändekonsultationen sinnvoll ergänzen könnten. Nach Auffassung des NKR treffen die ständig steigenden Bürokratiekosten in Deutschland - allein in den letzten acht Jahren waren es rund 6,6 Mrd. Euro - besonders kleine und mittlere Unternehmen. Für sie sei es "zumeist aufwändiger und kostspieliger, regulatorische Vorgaben zu erfüllen". Das Fehlen juristischer Expertise, etwa im arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bereich, sowie eine durch die Betriebsgröße bedingte mangelnde Praxis im Umgang mit einer großen Bandbreite an Fällen bedeute für sie, dass deutlich mehr Zeit für die Informationsbeschaffung und die Einarbeitung in die Rechtslage verwendet werden müsse, als etwa in Großunternehmen mit spezialisierten Teams.

Test nur bei zehn Regelungsvorhaben

Der Normenkontrollrat kritisierte, dass die Bundesregierung bisher nicht plane, den seit 2016 bestehenden KMU-Test für Gesetzesvorhaben weiterzuentwickeln. Im Berichtszeitraum 2018/2019 sei der Test nur bei zehn Regelungsvorhaben erkennbar angewandt worden. Lediglich in fünf Fällen habe es danach aufwandsärmere Regelungen für kleine und mittlere Betriebe gegeben.

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