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NRW: 12,3 Milliarden für Wiederaufbau im Hochwassergebiet

Hochwasserschäden Bundesregierung und -ministerien
Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können bei Hochwasser-Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Foto: Bärwinkel, Klaus, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Seit Mitte September können von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe Betroffene in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Bundestag und Bundesrat hatten zuvor ein Aufbauhilfegesetz 2021 in Höhe von 30 Milliarden Euro beschlossen. beschlossen. Für den Wiederaufbau stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem nationalen Fonds "Aufbauhilfe 2021" bereit.

Den zügigen Wiederaufbau unterstützt die Landesregierung mit einem Maßnahmenbündel: Im ersten Schritt stellte das Land Soforthilfen in Höhe von 33 Millionen Euro für 6600 Betriebsstätten bereit. Um Engpässe zu überbrücken und die Zahlungsfähigkeit zu sichern, bietet die NRW.BANK Unternehmenskredite ab 0,01 Prozent an. Für gewerbliche Unternehmen gibt es ein Darlehen zu besonders günstigen Zinssätzen ab 0,01 Prozent und Höchstbeträgen in der Regel bis 2 Millionen Euro bei Laufzeitvarianten bis zehn Jahre. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Tilgungsnachlass von 20 Prozent (max. 100.000 Euro). KMU, die bereits eine Zusage aus dem Universalkredit Unwetterhilfe erhalten haben, können kostenlos in die neue Variante mit Tilgungsnachlass wechseln.

Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren dafür ist dreistufig: Zunächst wird ein anerkannter Gutachter zur Schadensermittlung beauftragt, soweit ein Gutachten noch nicht vorliegt. Dann müssen die Unternehmen zunächst auf die Kammern zugehen. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge. Im Anschluss sollen sie den Antrag online bei der NRW.BANK einreichen. Sie bewilligt die Mittel und zahlt sie aus. Die Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen. cm/Land NRW

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