Zusätzlich fünf Millionen Euro Fördermittel

NRW fördert Begrünung von Gebäuden, Schul- und Kitageländen

Förderprogramme Bauwerksbegrünung
NRWs Kitas, wie diese in Kölner Gereonsviertel, haben oft viel Platz für Grün auf Dächern und an Fassaden. Ab sofort können dafür beim Land Fördergelder beantragt werden. Foto: Raimond Spekking, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Ab sofort können Kommunen in Nordrhein-Westfalen sowohl für Dach- und Fassadenbegrünungen als auch für die Entsiegelung und Bepflanzung von Schul- und Kitageländen eine Förderung beantragen. Das NRW-Umweltministerium stellt dafür zusätzlich 5 Millionen Euro im Rahmen des Förderprogramms "Klimawandelvorsorge in Kommunen" bereit. Kommunen können die Mittel auch nutzen, um über eigene Programme die Dach- und Fassadenbegrünung an privaten Gebäuden zu unterstützen.

"Wir haben es auch in diesem Sommer wieder erlebt: Die Klimakrise trifft uns mit voller Wucht", sagte NRW-Umweltminister Oliver Krischer. Durch die Klimakrise würden Wetterextreme wie das Hochwasser im letzten Jahr oder die Trockenperiode in diesem Sommer öfter auftreten. "Klimaschutz und Klimaanpassung sind deshalb Daseinsvorsorge", so der Landesminister. "Deshalb bauen wir unsere Unterstützungsangebote kontinuierlich aus." Eine vitale grüne Infrastruktur verbessere Luft und Klima in den Städten, fungiere als Wasserspeicher und helfe dabei, Temperaturspitzen zu kappen. Schul- und Kitahöfe könnten damit zu lebendigen Aufenthaltsorten und grünen Klassenzimmern werden.

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"Eine vitale grüne Infrastruktur verbessert Luft und Klima in den Städten, fungiert als Wasserspeicher und hilft dabei, Temperaturspitzen zu kappen", sagt NRW-Umweltminister Oliver Krischer. Foto: Land NRW/ Ralph Sondermann

"Dachbegrünung kann Wärmebelastung deutlich reduzieren"

Im August hatte das Umweltministerium bereits ein Förderangebot für kommunale Hitzeaktionspläne veröffentlicht. Mit den Förderangeboten hilft das Land Kommunen in ihren Bemühungen, die Hitzebelastung für die Bevölkerung bei sommerlichen Temperaturen, Hitzetagen oder Tropennächten zu reduzieren.

Aktuell ist bereits jeder dritte Nordrhein-Westfale von Hitze betroffen, zukünftig wird dieser Anteil deutlich steigen. Der diesjährige Sommer verzeichnete mit 790 Sonnenstunden einen neuen Höchstwert mit einem deutlichen Abstand von fast 100 Stunden zum bisherigen Höchstwert im Jahr 2011 mit 694 Stunden. Die Durchschnittstemperatur im Sommer 2022 lag in Nordrhein-Westfalen bei 19,1 °C. Zusammen mit 2019 ist das der dritthöchste Wert seit Aufzeichnungsbeginn 1881. Die 113 l/m², die es diesen Sommer von Anfang Juni bis Ende August regnete, wurden nur 1911 mit 112 /m² unterboten. Womit sich wie auch in den warmen und trockenen Jahren 2018 und 2019 erneut ein Niederschlagsdefizit aufbaut, das bislang nicht wieder ausgeglichen wurde.

"Dachbegrünung kann die Wärmebelastung deutlich reduzieren", erklärte das Landesumweltministerium. Während sich Flachdächer auf 70 °C aufheizen könnten, heizten sich Gründächer auf maximal 30 °C auf. Das vom Landesumweltamt (LANUV) erstellte Gründachkataster kann einen ersten Anhaltspunkt geben, welche Dächer sich für eine Dachbegrünung eignen. Auch klimafreundlich und naturnah gestaltete Schul- und Kitahöfe können einen konkreten Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas leisten. Gleichzeitig können sie Schülerinnen und Schülern ganz praktische und erfahrbare Beispiele für Klimawandelanpassung und Biodiversität bieten.

Projektanträge können ab sofort gestellt werden

Projektanträge für das Programm "Klimawandelvorsorge in Kommunen" können ab sofort beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) eingereicht werden. Informationen und Antragsunterlagen gibt es unter www.lanuv.nrw.de landesamt/foerderprogramme/klimawandelvorsorge.

Förderfähig ist die Begrünung von Dächern oder Fassaden durch eine Bepflanzung mit vorrangig mehrjährigen standortgerechten, heimischen oder trockenresistenten Pflanzenarten. Gefördert werden auch investive Maßnahmen auf Schul- oder Kitahöfen, die zu einer Abmilderung der Auswirkungen des Klimawandels führen und somit der Klimawandel-Vorsorge dienen. Förderfähige Maßnahmen müssen so gestaltet sein, dass sie der Wasserversickerung, -speicherung oder Abmilderung von Hitze dienen. Weiterhin förderfähig im Rahmen des Programms bleibt die Erarbeitung von modellhaften, intersektoral angelegten Hitzeaktionsplänen, die auch zielgruppenspezifisch, thematisch oder räumlich abgegrenzt sein dürfen. Auch einen Hitzeaktionsplan vorbereitende Untersuchungen, Erhebungen sowie Maßnahmen, Veranstaltungen und Kommunikationssysteme im Rahmen von Beteiligungsverfahren können gefördert werden.

cm/MUNV Nordrhein-Westfalen

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