NRW: Verband und Politik führen intensive Zusammenarbeit fort

Recyclingtechnik
Foto: VGL Nordrhein-Westfalen

Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL) Nordrhein-Westfalen und der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten NRW veranstalteten gemeinsam einen Parlamentarischen Abend auf dem Fahrgastschiff "Riverstar" am Düsseldorfer Rheinufer. Es kamen 70 Abgeordnete aller Fraktionen, darunter Landtagspräsidentin Carina Gödecke und Landesumweltminister Johannes Remmel. Die Landschaftsgärtner seien unverzichtbare, fachkompetente und innovative Mitstreiter für die Entwicklung der grünen Infrastruktur Nordrhein-Westfalens, sagte Gödecke bei ihrer Begrüßung und bekräftigte den Willen zur weiteren intensiven Zusammenarbeit. VGL-Präsident Hans Christian Leonhards freute sich über die zahlreich erschienen Gäste und forderte zum intensiven Dialog.

Leonhards kritisierte in seiner Rede die sehr umfangreichen Dokumentationspflichten im Rahmen des Mindestlohnes. Der erhebliche, bürokratische Aufwand sei für viele, vor allem kleine, Mitgliedsbetriebe nur schwer zu stemmen. Das gelte auch für die Nachunternehmerhaftung, die in der gesetzlich festgeschriebenen Form wohl nur von den wenigsten Unternehmen geleistet werden könnten. Signalen seitens der Landesregierung, nach denen der Umgang mit dem bürokratischen Aufwand rund um den Mindestlohn diskutiert werden sollen, sehe man deshalb mit Hoffnung auf Änderung entgegen.

Die Umsatzbesteuerung der Öffentlichen Hand sei ein weiteres Thema, das den Landschaftsgärtnern auf den Nägeln brenne. "Für uns steht fest, dass diese Tendenz zur Rekommunalisierung (auch) im Bereich der Grünflächengestaltung und -pflege in den Städten sicher nicht zu einer besseren Qualität und nicht zu niedrigeren Kosten führen wird". Stattdessen werde die dadurch verursachte Wettbewerbsverzerrung letztlich dazu führen, dass ein wichtiger Bereich der landschaftsgärtnerischen Dienstleistungen in einer "wettbewerbsfreien Zone" zwischen den Kommunen nur noch hin- und hergeschoben werde. "Das dient weder der Wirtschaftlichkeit noch der Qualität der Leistung. Deshalb sind Sie als Landesgesetzgeber aufgefordert, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Vor allem im Interesse eines fairen Wettbewerbes in einem der wichtigsten Märkte für den Garten- und Landschaftsbau, nämlich dem der öffentlichen Auftraggeber", so Leonhards.

Die nicht zu kalkulierende Entsorgungssituation für Bodenabfuhr und Bauschutt sprach Leonhards ebenfalls an: Gerade in den verdichteten Ballungsregionen sei diese Situation für viele Betriebe kaum noch beherrschbar, da sich Preise häufig kurzfristig änderten und eine Höhe angenommen haben, die bis zu einem Drittel der Baukosten ausmachten. "Das sind Investitionshemmnisse, die aus unserer Sicht beseitigt werden müssen".

Die Förderung der Dachbegrünung, die der Senat der Hansestadt Hamburg ab diesem Jahr mit 6,00 Euro pro Quadratmeter fördert, war ein weiteres Anliegen von Leonhards. "Wir halten das im Sinne des Klimaschutzes, der Regenwasserrückhaltung und auch der Werthaltigkeit von Gebäuden für eine hervorragende, nachahmenswerte Maßnahme".

IBa/VGL Nordrhein-Westfalen

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