
Foto: Kara, Fotolia.com
Im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen verlangen Geschädigte von Schädigern beziehungsweise deren Kfz-Haftpflichtversicherung ein Entgelt für die fehlende Nutzungsmöglichkeit ihrer Fahrzeuge für die Zeit der Reparatur oder bei einem Totalschaden für die Zeit, die für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges benötigt wird. Ein solches Entgelt ist besonders dann gerechtfertigt, wenn der Geschädigte für die Ausfallszeit keinen Mietwagen nimmt. Für den vorübergehenden Entzug der Gebrauchsmöglichkeit hat der Geschädigte nach der Rechtsprechung zumeist...