Keine Abgabe ist investitionsfeindlicher

Parteien verhandeln über Vermögensteuer

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Steuer frisst Investitionen auf: Beispielrechnung zu den Auswirkungen einer Vermögensteuer in Höhe von 1 Prozent im Falle einer Kapitalgesellschaft, wenn der Gewinn für spätere Investitionen angespart werden soll. Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft, Grafik: © 2021, IW Medien • iwd 19

Fast ein Vierteljahrhundert kümmerte sich keiner um sie. Nun steht sie wieder auf der politischen Tagesordnung: Die Vermögensteuer. SPD und Grüne hatten sie in ihrem Bundestags-Wahlprogramm und wollen sie in den Verhandlungen um eine Ampel- oder eine Jamaika-Koalition durchsetzen. Die Substanzsteuer soll die Kassen des Staates auffüllen und soziale Schieflagen ausgleichen. Die Unterhändler von FDP und CDU sehen das anders. Sie sorgen sich um die Investitionsfähigkeit der Unternehmen.

Steuer seit 1997 nicht mehr erhoben

Seit 1997 war die Vermögensteuer in Deutschland nicht mehr erhoben worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die zugrundeliegenden Einheitswerte für Immobilien für zu niedrig erklärt. Eine Reform der Steuer wollte seither keine Regierung mehr verantworten, auch nicht die zwei rot-grünen Kabinette der Jahre 1998 bis 2005. SPD-Kanzler Gerhard Schröder hatte erklärt, die Steuer sei nicht gut für das Wirtschaftswachstum, weil damit Vermögenssubtanz für Investitionen vernichtet werde.

Ende der 2010er Jahre änderten SPD und Grüne ihre Meinung. Bei einem Vermögensteuersatz von 1 Prozent oberhalb einer Million Euro könnten jährliche Staatseinnahmen von 10 Milliarden Euro generiert werden, heißt es unisono in den Programmen von SPD und Grünen. Für ihre Wähler scheint das durchaus attraktiv zu sein. 79 Prozent der SPD-Wähler und 86 Prozent der Grünen-Wähler, stellte infratest dimap in einer Umfrage im vergangenen Monat fest, halten eine Anhebung der Steuern für einzelne Gruppen nach der Bundestagswahl für richtig.

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Wollen auf sehr hohe Vermögen eine Steuer von 1 Prozent erheben: Die Spitzenunterhändler von SPD und Grünen, Olaf Scholz und Annalena Baerbock. Fotos: SPD; Urban Zintel; Bündnis90/Die Grünen

IW-Analyse und -Modellrechnung

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hat die Schwierigkeiten mit der von SPD und Grünen zum Wahlziel erklärten Wiedereinführung der Vermögensteuer in einer neuen Studie genauer analysiert und eine Beispielrechnung vorgenommen. Tatsächlich ist die Vermögensbewertung seit jeher die Krux einer jeden Form der Vermögensteuer. Das fängt schon bei einem Aktiendepot an, dessen Wert sich zwischen Stichtag und Steuerbescheid erheblich verändern kann - in beide Richtungen.

Noch schwieriger verhält sich die Sache beim Betriebsvermögen. So ist es nahezu unmöglich, den Wert eines kleinen oder mittleren Unternehmens halbwegs präzise zu schätzen. Und selbst der Wert von Firmen, die an der Börse notiert sind, ist nicht frei von Abhängigkeiten: Niedrigzinsphasen treiben Aktienkurse auf dem Papier in die Höhe, weil sich Zinspapiere wie Anleihen als alternative Anlageform kaum noch lohnen.

Aus 1 Prozent werden 10 Prozent Prozent Minus

Im Ergebnis ist es also schwer, Vermögen exakt zu beziffern. Deshalb gehen Experten davon aus, dass der Aufwand, der damit verbunden ist, die Steuergrundlage zu erheben und den Anforderungen des Fiskus Rechnung zu tragen, bis zu 20 Prozent der Einnahmen aus einer Vermögensteuer betragen kann, inklusive zu erwartender Rechtsstreitigkeiten.

Ein weiteres Argument wiegt allerdings schwerer als das der problematischen Vermögensermittlung, schreibt das IW in seiner neuen Studie: "Keine Steuer ist investitions- und wirtschaftsfeindlicher."

Das Institut zeigt anhand einer Beispielrechnung, wie gravierend sich schon eine Vermögensteuer in Höhe von lediglich 1 Prozent auf Investitionen auswirken würde (Grafik). Eine Vermögensteuer von 1 Prozent auf den Unternehmenswert kann dazu führen, dass Firmen über 10 Prozent weniger von ihrem für Investitionen angesparten Gewinn zur Verfügung haben als ohne eine entsprechende Steuer.

Abgabenbelastung von 31,1 auf 41,4 Prozent

Zugrunde liegt der Rechnung das Szenario einer Kapitalgesellschaft mit einem Alleingesellschafter, der neben seiner Firma über kein weiteres Vermögen verfügt. Die Firma erzielt einen Vorsteuergewinn von 500.000 Euro und würde davon 31,1 Prozent an Ertragsteuern - also Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag - abführen. Den verbleibenden Gewinn in Höhe von knapp 345.000 Euro würde die Firma sparen, um ihn später zu investieren, beispielsweise in neue Maschinen.

Laut Bewertungsgesetz ist eine Firma mit 500.000 Euro Gewinn rund 4,8 Millionen Euro wert. Bei einem Freibetrag von 1 Million Euro und einer - angenommenen - Vermögensteuer von 1 Prozent summiert sich diese auf mehr als 38.000 Euro; hinzu kommen Abgeltungsteuer und Soli. Das Ergebnis: Statt fast 345.000 Euro Gewinn bleiben nur knapp 293.000 Euro übrig, die Gesamtabgabenbelastung des von der Kapitalgesellschaft erzielten Gewinns steigt von 31,1 auf 41,5 Prozent.

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"Jeder Euro, den der Staat einem GaLaBau-Betrieb entzieht, fehlt letztlich für Investitionen vor Ort", mahnt Thomas Krämer, Politik-Referent beim BGL. Foto: BGL

Besteuerung kann auch GaLaBau treffen

"Eine Besteuerung nach diesem Muster würde auch die kleinen und mittleren Betriebe im Garten- und Landschaftsbau empfindlich treffen", sagt Thomas Krämer, Politikreferent beim BGL. Kapitalgesellschaften wären wegen fehlender Freibeträge stärker betroffen als Personengesellschaften. So wäre nach einer Modellrechnung eine GaLaBau-GmbH mit einem Ertrag von 100.000 Euro vor Steuern von einer Mehrbelastung in Höhe von rund 14 Prozent betroffen, weil die für die Vermögensteuer nötige Gewinnausschüttung wiederum Ertragssteuern auslöst. Kann die Vermögensteuer nicht aus Gewinnen finanziert werden, wird gar die Substanz des Betriebs angegriffen.

"Natürlich braucht der Staat Steuereinnahmen zur Erledigung seiner Kernaufgaben", mahnt Krämer. Erträge würden bereits heute hoch besteuert. Jetzt dürfe es nicht an die Substanz gehen. Der Politik-Referent: "Jeder Euro, den der Staat einem GaLaBau-Betrieb entzieht, fehlt letztlich für Investitionen vor Ort." Gerade die Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau seien stark regional verwurzelt. Sie arbeiteten in der Stadt und im ländlichen Raum, bilden aus und investierten in die Zukunft des Betriebes. "Wer eine Vermögensteuer fordert, legt die Axt an den Ausbau der Digitalisierung der Betriebe und bremst Investitionen in die Ausbildung", so Krämer. Eine Vermögensteuer sei erst recht kein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit, weil die Liquidität für klimafreundliche Mobilität oder Maschinen verringert würde. cm/iwd

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