Pflasterschäden - Ursachen und Auswirkungen

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Beläge und Pflaster
Zu den typischen Schäden an Pflasterflächen zählt das Verschieben oder auch das Heraus -drücken von Steinen. Foto: Claus-Peter Spuhn

Schäden und Mängel an Pflasterflächen haben in der Regel mehrere Ursachen. Meist basieren sie auf einer fehlerhaften Planung oder der nicht fachgerechten Ausführung. Aus diesem Grunde ist es notwendig, über ein ausreichendes Fachwissen zu verfügen. Dieser Artikel zeigt typische Mängel auf, die ein GaLaBau-Unternehmer kennen sollte.

Schäden oder auch erhebliche Mängel können den Gebrauch oder die Nutzung einer Pflasterfläche beeinträchtigen. Rechtlich müssen Mängel nicht unbedingt die Nutzungsfähigkeit einer Pflasterfläche einschränken, aber sie können optisch die Gestaltung beeinträchtigen, wenn sie zum Beispiel den jeweiligen Ansprüchen des Auftraggebers nicht entsprechen.

Verschobene und herausgedrückte Steine

Zu den typischen Schäden zählt das Verschieben oder auch das Herausdrücken von Steinen. Was kann hier die Ursache sein? Untersuchungen ergaben im Fall, der in Abbildung 2 zu sehen ist, dass mehrere Ursachen verantwortlich sind: Der herausgedrückte Stein hat eine nicht ausreichende Steinhöhe. Außerdem ist die Fugenbreite mit bis zu 4cm zu groß ist. Das Verschieben von Steinen kann folgende Ursachen haben:

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  • Die Steine haben keine ausreichende, den Verkehrsbedingungen angepasste Steinhöhe.
  • Die Fugen sind zu groß.
  • Das Fugenmaterial hat keinen ausreichenden Reibungswiderstand, der darauf
  • zurückzuführen ist, dass es sich um rundes Korn handelt, also kein Brechsand.
  • Zwischen dem Steinfuß und dem Bettungsmaterial ist ebenfalls kein ausreichender Reibungswiderstand gegeben. Das bedeutet, dass die Körnung und Bearbeitung des Steines unzureichend sein kann und dass das Bettungsmaterial kein ausreichend gebrochenes Korn aufweist.
  • Das Niederschlagswasser, welches durch die Fugen in die Bettung sickert, kann sich in der Bettung stauen, wenn die Tragschicht nur geringfügig wasserdurchlässig ist. Dadurch werden die Fugen und die Bettung aufgeweicht, so dass die Steine keine ausreichende Stabilität und Festigkeit haben.
  • Zu große Fugen im Segmentbogen
    Eine Pflasterung im Segmentbogen ausgeführt, verlangt fachliche Erfahrungen und entsprechendes Können. Ein Segmentbogen, wie in Abbildung 4 dargestellt, ist als erheblicher Mangel zu bewerten. Was ist daran mangelhaft? Die Fugen sind zu groß, da die Steine nicht dem erforderlichen Bogen angepasst sind. Der Bogen ist unzureichend, so dass im Herz die Steine nicht mit 90° zueinander stoßen. Außerdem müssen die Steine überbinden, mindestens mit ein Drittel der Steingröße. Hier sind durchgehende Fugen erkennbar. Die dargestellte Pflasterung kann man in diesem Fall als Flickschusterei betrachten.

In Abbildung 5 ist eine Pflasterung zu sehen, die auf einer großen nicht befahrbaren Freifläche in einer Stadt errichtet wurde. Aber was ist daran nicht fachgerecht?

  • Die Fugenbreite ist zu groß. Hier sind Fugenbreiten von zum Teil über 5 cm vorhanden. Eine Fugenbreite von bis zu 10 mm für Kleinpflasterflächen ist annehmbar.
  • Es sind zu viel durchgehende Fugen - Schneider genannt - vorhanden, fachgerecht sind drei bis fünf Schneider.
  • Der Anschluss an den Rand ist unzureichend, da die entsprechenden Steine nicht zugerichtet und entsprechend angepasst wurden. Da die Nutzungsfähigkeit zum gegebenen Zeitpunkt nicht eingeschränkt ist, ist von einem Mangel auszugehen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass durch eine Nutzungsänderung Schäden entstehen können.

Absenkung beim Anschluss an Entwässerungsrinnen

Der Anschluss an Entwässerungsrinnen oder Mulden kann immer wieder zu Schäden führen. Insbesondere wenn es sich um unregelmäßig geschlagenes Feldsteinpflaster handelt.

Aus diesem Grunde ist es besonders wichtig, das entsprechende Pflaster zu verwenden und die Standfestigkeit des Pflasters zu gewährleisten. Im Beispiel in Abbildung 6 hat sich der Anschluss an die Entwässerungsmulde durch das Befahren um etwa 4 cm abgesenkt. Was ist hier die Ursache? Es muss darauf geachtet werden, dass annähernd rechteckiges Pflaster als Randstein verwendet wird und dieses dicht an die Mulde gesetzt wird. Der Randstein sollte 2-3 cm höher gegenüber der Mulde gesetzt werden. In diesem Fall war die Ursache, dass das Pflaster nicht ausreichend befestigt wurde. Außerdem wurde hier nicht mit einer Ramme gearbeitet. Die erforderliche Höhendifferenz zwischen der Mulde und dem Randstein wurde nicht berücksichtigt. Das kann zu weiteren Vertiefungen und möglichen Schäden durch Abplatzungen am Muldenrand führen.

Geschlagenes rechteckiges Granitpflaster mit verschiedenen Formaten (Abbildung 7) ist für befahrbare Flächen ein gutes Material. Aber man muss es entsprechend verarbeiten können, um auch optisch eine gute Pflasterfläche herzustellen.eAls Pflasterverband kann hier von einem Wildverband ausgegangen werden. Das Problem an dieser Fläche ist, dass die Steine nicht fachgerecht gesetzt wurden. Es sind hier Fugenbreiten von 0 bis 5 cm vorhanden. Auch wenn ein grobes Fugenmaterial verwendet wurde, ist eine ausreichende Stabilität nicht zu erwarten. Außerdem können bei starken Niederschlägen Fugen ausgespült werden.

Wenn unregelmäßig geschlagenes Natursteinpflaster verwendet wird, dann sollte auch dazu die entsprechende Erfahrung und das fachliche Können vorhanden sein. Denn die Umstellung ist groß, wenn jahrelang nur mit einem Kleinpflaster gearbeitet wurde und nun auf der Baustelle mit einem unregelmäßig geschlagenen Pflaster umgegangen werden muss. Dabei ist entscheidend, welche Steine zueinander passen, um die Stabilität der Pflasterfläche zu gewährleisten. Im Beispiel in Abbildung 8 wurde ein Stein gesetzt, der in der Bettung keinen Halt gefunden hat, sondern wackelte, wenn darüber gefahren oder gegangen wurde. Dadurch ist zu erwarRten, dass der Stein möglicherweise herausgedrückt wird. Aus diesem Grunde sollten solche Steine so nicht verwendet werden.

Herausbrechender Mörtel

Häufig treten auch Mängel beim Verfugen mit Fugenmörtel von Pflasterflächen in ungebundener Bauweise auf. Das betrifft insbesondere befahrbare Flächen. In Abbildung 9 ist zu erkennen, dass das Fugenmaterial Vertiefungen zeigt. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Fugen mit Epoxidharz nur etwa 3 cm tief verfüllt wurden. Die Pflasterfläche in Abbildung 10 zeigt eine Verfugung mit Zementfugenmörtel, die ebenfalls nur rund 3cm tief verfüllt wurde. Dadurch ist der Mörtel herausgebrochen. Grundsätzlich sind folgende Aspekte für alle zu verwendeten Produkte zu berücksichtigen. Dabei ist nicht entscheidend, ob es sich um zementgebundene oder kunstharzgebundene Fugenmaterialien handelt:

  • Die Seitenflächen der Steine müssen vor dem Verfugen gereinigt werden. Dadurch wird die Haftzugfestigkeit zwischen Fugenmörtel und Steinfläche verbessert.
  • Die Fugen müssen vollständig bis mindestens zwei Drittel der Fugentiefe verfüllt werden.
  • Die Bettung muss stabil sein, damit die Haftzugfestigkeit nicht eingeschränkt wird und es dadurch zu Rissebildungen in den Fugen und Abplatzungen des Fugenmaterials kommt.

Wenn durch den Auftraggeber eine Fugenverfüllung mit Spezialfugenmörtel in der ungebundenen Bauweise gefordert ist, dann sollte seitens des Bauunternehmens darauf hingewiesen werden, dass Rissebildungen in den Fugen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können. Diese entstehen häufig durch thermische Spannungen im Stein. Bei sehr hohen Temperaturen kommt es zu Ausdehnungen des Steines. Der Druck auf das Fugenmaterial erhöht sich. Beim Absinken der Temperaturen ziehen sich die Ausdehnungen des Steines zurück. Unter diesen Umständen kann dann die Haftzugfähigkeit zwischen Fugenmaterial und Stein nicht mehr ausreichend sein und es kommt zu Rissebildungen. Welche Temperaturspannungen tatsächlich bei den jeweiligen Witterungsverhältnissen entstehen, ist schwer oder gar nicht vorauszusehen und einzuschätzen. Insofern können diese Sachverhalte nicht als Mangel bewertet werden.

Feuchtflecken und Verfärbungen

Granitsteinpflaster und Plattenbeläge können Verfärbungen und Feuchteflecken aufweisen. Der Granitstein besteht aus den Hauptbestandteilen Quarz, Feldspat, Glimmer (Biotit), Pyrite und Hornblenden. Im Feldspat, Quarz und Glimmer befinden sich das eisenreiche Mineral Hämatit. Hämatit ist Fe203 und wird auch als Blutstein bezeichnet. Die Farben sind rot bis rotbraun, metallisch und schwarzgrau. Durch Umwelteinflüsse, wie Niederschläge und hohe Luftfeuchtigkeit, kann sich daraus Eisenhydroxid bilden und zu braunen Rostfärbungen kommen. Die Anteile der Hämatite im Gestein lassen sich nur sehr differenziert feststellen. Auch wenn die Gesteine aus dem gleichen Steinbruch und der gleichen Abbauschicht kommen, kann jeder einzelne Stein unterschiedliche Mengen an Hämatite aufweisen. Die Feuchtigkeitseinwirkungen auf das Gestein können nicht verhindert, aber eingeschränkt werden. Aus diesem Grunde muss das Fugen- und Bettungsmaterial ausreichend wasserdurchlässig sein. Dazu ist ebenfalls darauf zu achten, dass auch das Tragschichtmaterial wasserdurchlässig ist. Wenn Wasser sich staut, dann kann sich aus den Gesteinen Eisenhydroxid lösen. Aufgrund der Kapillarwirkung des Gesteins im Fugen- und Bettungsmaterial zieht sich das Eisenhydroxid an den Rändern und in den Platten hoch und setzt sich dann ab. Dadurch können Braunfärbungen entstehen.

Feuchteflecken im Gestein werden häufig mit einer hohen Wasseraufnahmefähigkeit des Gesteins in Verbindung gebracht. Das schließt aber nicht aus, dass trotz geringer Wasseraufnahmefähigkeit eine Wasseraufnahme erfolgt. Insbesondere dann, wenn zum Beispiel längere Zeit das Gestein mit Wasser oder starker Feuchtigkeit in Berührung kommt. Dieser Sachverhalt sollte unter den genannten Umständen in jedem Fall den jeweiligen Auftraggebern vor Angebotsabgabe oder Baubeginn mitgeteilt werden, wenn das in der Planung und Ausschreibung nicht berücksichtigt wurde.

Mangelhafte Frost-Tau-Salz-Beständigkeit

Für Gehwege können sehr unterschiedliche Steinmaterialien verwendet werden. Entscheidend aber ist, dass sie den Anforderungen entsprechen müssen. Dazu sind die Frosttauglichkeit, die Druckfestigkeit und die Wasseraufnahmefähigkeit wesentliche Kriterien, die im Leistungsverzeichnis aufgeführt und durch den Lieferanten nachgewiesen werden müssen. Wenn zum Beispiel ein bestimmter Kalkstein gefordert wird, dann sollte man auf die angeführten Kriterien zurückgreifen und den Auftraggeber über mögliche Diskrepanzen informieren. Das kann zum Beispiel Kalkstein und Porphyrsteine (Abbildung 13 und 14) betreffen.

In Abbildung 13 wurde ein Mosaik-Kalksteinpflaster verwendet, der keine ausreichende Frost-Tau-Salz-Beständigkeit aufweist. Das bedeutet, dass Risse und Abplatzungen an den Steinen entstanden sind. Diese Mängel entstanden etwa ein halbes Jahr nach der Fertigstellung des Gehweges. Der Auftraggeber hat diese Mängel nicht erwartet und wurde vor Baubeginn auch nicht darauf hingewiesen, dass diese entstehen könnten. Die Nutzungsfähigkeit des Gehweges war über den gesamten Zeitraum nicht eingeschränkt. Das Ergebnis eines Rechtsstreites aber war, dass der Bauunternehmer den Gehweg vollständig mit neuem Mosaikpflaster herstellen musste.

Fazit

Um Schäden oder Mängel zu vermeiden, muss ein ausreichendes Fachwissen bei allen Beteiligten vorhanden sein. Dazu ist es auch erforderlich, dass ein entsprechender Wissensaustausch bereits vor Baubeginn und während der Bauausführung erfolgt.

Sollten Ungenauigkeiten im Leistungsverzeichnis enthalten sein, ist vor Angebotsabgabe oder spätestens vor Baubeginn eine Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B gegenüber dem Auftraggeber anzugeben.
Dipl.-Ing. (FH) Claus-Peter Spuhn
Autor

Freier Sachverständiger für Natursteinpflaster

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